CORONA – Aufrechterhaltung der Fertigung im Mittelstand.

CORONA – Aufrechterhaltung der Fertigung im Mittelstand.

In der aktuellen Zeit zeigt die Politik, wieviel in kurzer Zeit möglich ist, wenn dasselbe Ziel verfolgt wird. Daher müssen sich Unternehmer aller Branchen nahezu täglich über neue Maßnahmen, Richtlinien, Empfehlungen und auch Vorschriften der Bundes- sowie Landesregierungen informieren. Für den interessierten Bürger werden diese Neuerungen auf verschiedenen Plattformen in unterschiedlichen Formaten zusammengefasst, wobei sich ein Großteil der Berichterstattung mit Soforthilfen, Kurzarbeitergeld und allgemeinen Hygieneempfehlungen auseinandersetzt.

Fragen, die sich jetzt ergeben

Wir als Munich Consulting Group verfolgen die aktuellen Entwicklungen unter zwei Gesichtspunkten. Zum einen: Welche Maßnahmen und Reglementierungen betreffen uns und unsere Mitarbeiter mittelbar bzw. unmittelbar? Wo haben wir Handlungsspielräume und welche Schritte müssen wir gehen, um die Krise gemeinsam mit unseren Kollegen und Kunden zu überstehen?
Zum anderen verfolgen wir die Entwicklungen im produzierenden Mittelstand sowie Auswirkungen der aktuellen Ereignisse auf den produzierenden Mittelstand. Dabei drängt sich uns immer wieder eine Frage auf: Was passiert, nachdem sich ein Unternehmen durch Beantragung der Soforthilfen sowie Kurzarbeitergeld eine kleine finanzielle Verschnaufpause verschafft hat? Welche kurz- und mittelfristigen Maßnahmen zum Schutz der Mitarbeiter und zur Sicherung des Unternehmens bestreben produzierende Unternehmen im Mittelstand?

Da aktuell nicht abzusehen ist, wie lange und in welchem Ausmaß die Restriktionen die wirtschaftliche Kraft eines Unternehmens beanspruchen, müssen ebendiese mit den Restriktionen arbeiten. Jetzt gilt es, die eigene Wertschöpfung auf einem stabilen Level aufrechtzuerhalten, um die Krise zu überstehen und daraus im Idealfall zu lernen.

An dieser Stelle möchten wir als Munich Consulting Group eine Hilfestellung geben, mit welchen Maßnahmen der produzierende Mittelstand schützen kann. Durch diese Maßnahmen wird neben dem höchsten Gut – der Gesundheit der Mitarbeiter – auch die wirtschaftliche Handlungsfähigkeit gesichert. Auf Basis des SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 16. April 2020 werden in diesem Artikel die elementaren Punkte des Arbeitsschutzstandards aufgenommen und in praxisrelevanten Maßnahmen für den produzierenden Mittelstand präsentiert.

Sensibilisierung der Mitarbeiter

Die Effektivität der Maßnahmen im Unternehmen steht und fällt mit dem Engagement und der Disziplin aller Mitarbeiter. Aus diesem Grund ist es elementar und unverzichtbar diese zu sensibilisieren.
Darüber hinaus sollte der Umgang mit den Maßnahmen zur Selbstverständlichkeit werden, welche dann erreicht wird, wenn alle regelmäßig damit konfrontiert werden. Hierzu empfiehlt sich der Aushang allgemeiner Hygienevorschriften sowie allgemeiner (festgelegter) Verhaltensregeln.
An dieser Stelle sollten Unternehmen mit Eye-Catchern arbeiten und kreativ werden, wodurch beispielsweise „Die 5 goldenen Regeln“ oder „Die 10 Gebote gegen Corona“ entstehen können. Je nach Größe der Unternehmen wird empfohlen, einen offiziellen Ansprechpartner zu benennen, welcher für Rückfragen, Probleme, Anregungen oder Ähnliches zur Verfügung steht.

Arbeitsplatzgestaltung und Umgang mit externen Personen

Das Ziel einer jeden Maßnahme muss die Gesundheit der eigenen Mitarbeiter sein. Aus diesem Grund ist die Arbeitsplatzgestaltung sehr wichtig. Hierbei ist darauf zu achten, dass der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann. In der Praxis ist die Einhaltung dieses Abstandes in vielen Branchen allerdings nicht möglich (z. B. Montagetätigkeiten). In diesen Fällen ist das Tragen von Mund-Nase-Schutzmasken unverzichtbar. Sollten Arbeitsplätze von mehreren Kollegen genutzt werden (durch Schichtarbeit o. ä.), ist die Säuberung des Arbeitsplatzes am Ende der eigenen Arbeit dringend empfohlen. Hierzu muss kein Desinfektionsmittel verwendet werden, der Einsatz haushaltsüblicher Allzweckreiniger ist an dieser Stelle ausreichend. Dies dient dem Schutz der eigenen Gesundheit sowie der Gesundheit von Familie und Kollegen.

An zentralen Anlaufstellen in der Fertigung (z. B. Plantafel, JF-Boards, Werkzeugausgabe …) kommt es zwangsläufig zu größeren Menschenansammlungen. Hierbei muss sich das Unternehmen auf die Vorsicht, Vernunft und Rücksicht der eigenen Mitarbeiter verlassen. Es können allerdings Maßnahmen getroffen werden, welche die Mitarbeiter darin bestärken, sich angemessen zu verhalten. Hilfreich sind hierbei visuelle Hinweise, wie beispielsweise Bodenmarkierungen an den zentralen Anlaufstellen, um die Einhaltung der Sicherheitsabstände in Warteschlangen oder Informationsbereichen visuell zu unterstützen.

Die Schnittstellen zu externen Personen (Warenanlieferung / Warenabholung) muss in der aktuellen Zeit gesondert betrachtet werden. Da insbesondere in kleinen mittelständischen Unternehmen keine klaren Strukturen zur Warenanlieferung und -abholung existieren, sind Konzepte zum Schutz der Mitarbeiter umso wichtiger. An dieser Stelle sollten neutrale Orte definiert werden, an welchen sich externe Personen aufhalten müssen. Für den Fall, dass externe Personen das Firmengelände betreten, sollte das Unternehmen die entsprechenden Personen namentlich dokumentieren. Die dadurch gewonnene Transparenz erleichtert die Rückverfolgung von Infektionsketten im Krankheitsfall.

Regelung in Sozialräumen und die Personalplanung

Des Weiteren ist eine klare Regelung in Sozialräumen und Umkleidebereichen zu treffen. Gerade in den Pausen ist die Gefahr groß, den Mindestabstand (unwissentlich) zu unterschreiten. Neben organisatorischen Maßnahmen, wie der Entzerrung von Pausenzeiten, können Maßnahmen getroffen werden, welche die Mitarbeiter darin bestärken, den Mindestabstand einzuhalten. Durch das Entfernen von Stühlen aus dem Pausenraum und einer neuen Bestuhlung, welche den Sicherheitsabstand berücksichtigt, werden die Mitarbeiter zum einen an die Notwenigkeit der Einhaltung der Maßnahmen erinnert und zum anderen ist ein Beisammensein in veränderter Form möglich. Die Benutzung der Umkleideräume (insbesondere der Duschen) sollte, insofern möglich, vermieden werden. Das heißt, die Mitarbeiter sollten bereits in Arbeitskleidung im Unternehmen erscheinen. Sollte dies aufgrund extremer Belastung, bzw. Schmutz nicht möglich sein, ist es dringend zu empfehlen, entsprechende Maßnahmen (beispielsweise eine Taktung der Arbeitszeiten) festzulegen, welche den Sicherheitsabstand in den Umkleidebereichen gewährleisten.

Den größten Hebel zum Schutz der Gesundheit der eigenen Mitarbeiter und somit zur Aufrechterhaltung der Produktivität, ist die Organisation der Mitarbeiter (Personalplanung). Ohne eine gezielte Personalplanung sind die zuvor beschriebenen Maßnahmen unter Umständen wirkungslos.
Untenstehend ein Überblick über grundlegende Kriterien zur (aktuell) sinnvollen Personalplanung. Hier sei angemerkt, dass die Maßnahmen in jedem Unternehmen individuell angewandt werden müssen.

  • Einführung von Schichtarbeit / Getakteter Arbeitsbeginn
  • Keine persönliche Schichtübergabe (virtuelle Alternativen nutzen)
  • Entzerren der Pausen
  • Arbeitsgruppen bilden und konstant beibehalten

Durch die Anwendung der obenstehenden Maßnahmen zur Personalplanung und der damit einhergehenden Verteilung der Mitarbeiter auf verschiedene Zeiten, lässt sich die Produktivität mit den geltenden Schutzmaßnahmen vereinen. Das Entzerren der Pausen bietet allen Mitarbeitern die Möglichkeit, die Sozialräume zu nutzen, in welchen durch die Einhaltung des Mindestabstandes deutlich weniger Personen Platz finden als in der gewohnten Besetzung.
Durch die Bildung konstanter Arbeitsgruppen, bzw. konstanter Schichten kann gewährleistet werden, dass bei einem Corona-Fall nur die betroffene Arbeitsgruppe, bzw. Schicht in Quarantäne muss. Dadurch bleibt auch trotz eines Corona-Falls der Betrieb des Unternehmens aufrechterhalten.

Das Wichtigste zum Schluss

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der produzierende Mittelstand vor einer großen Herausforderung steht. Durch die in diesem Artikel genannten Maßnahmen kann das Unternehmen dieser Herausforderung entgegentreten und sie meistern. Durch die Umsetzung der oben zusammengefassten Maßnahmen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales wird sowohl die Gesundheit der eigenen Mitarbeiter geschützt und somit das Fortbestehen des Unternehmens gesichert.
Das Wichtigste zum Schluss: Bleiben Sie gesund.

Erfolgreich die Fertigung aufrechterhalten
Zu Industrial Engineering

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