Wiederaufberweitung als Alternative zur Nachfertigung
Da ein erneutes Maschinen Set-up oder eine Verlagerung der Produktion aus wirtschaftlicher Sicht meist keinen Sinn macht, bietet sich die Wiederaufbereitung von Bauteilen nach Herstellervorgaben an – genau hierbei entstehen jedoch oftmals unvorhergesehene Kosten. Die ursprünglichen Hersteller-Lastenhefte beinhaltet meist umfangreiche Prüfkriterien zur Erfüllung der Serienspezifikationen. Aus betriebswirtschaftlicher Sicht können diese jedoch für viele Bauteile mit bereits niedrigen Herstellkosten aus der Serie nicht übernommen werden – vor allem für ältere Derivate mit geringeren Ersatzteilbedarfen ist hier meist kein Mengeneffekt zu erwarten.
Prinzipiell sollte ein wiederaufbereitetes Bauteil den Serienspezifikationen entsprechen. Herbei sollte jedoch in Einzelfällen mit den Entwicklungs- und Qualitätsfachstellen Rücksprache gehalten werden, inwieweit man diese für einen Wiederaufbereitungsprozess anpassen kann um die Prozesskosten zu minimieren. Auch die zu definierenden Neuteile, sowie kann- und muss-Tauschteile sollten in Absprache mit Entwicklungsexperten erfolgen.
Ein erneutes Maschinen Set-up oder die Veralgerung der Produktion macht aus wirtschaftlicher Sicht meist keinen Sinn.
Kostenabwägung im Sinne der Lieferfähigkeit
Letztlich liegt es in der Verantwortung des Herstellers abzuwägen, ob die eventuellen Mehrkosten durch eine Ersatzteilwiederaufbereitung im Sinne der Lieferfähigkeit getragen werden können, oder man das Geschäft an den Independent Aftermarket (IAM) verlieren möchte. Ein zusätzlicher Aspekt für die Wiederaufbereitung ist die Bereinigung des Gebrauchtteil-Marktes. Durch ein Pfandsystem und das Austauschprinzip sind Werkstätten verpflichtet die defekten Bauteile im Austausch für ein wiederaufbereitetes Ersatzteil zum Hersteller zurückzuschicken. Hierdurch wird vor allem bei abgasrelevanten Bauteilen verhindert, dass diese als Gebrauchtteile weiterverkauft oder durch Drittanbietern in mangelnder Qualität wiederaufbereitet werden