Importvorschriften der Eurasischen Zollunion - Ein Überblick zur EAC-Kennzeichnung.

Importvorschriften der Eurasischen Zollunion - Ein Überblick zur EAC-Kennzeichnung.

Das EAC-Zeichen wurde eingeführt, um eine Maßnahme für die Verbraucher zur Identifizierung sicherer Produkte in den fünf Vertragsstaaten der Eurasischen Wirtschaftsunion zu gewährleisten.

Produkte, die für den Verkehr im gesamten Gebiet der eurasischen Zollunion (mit den gleichen Mitgliedern wie die eurasische Wirtschaftsunion) bestimmt sind, werden nur dann zollrechtlich abgefertigt, wenn den Behörden ein entsprechender Konformitätsnachweis vorgelegt werden kann. Diese Konformitätsbestätigung erfolgt durch die Vorlage eines entsprechenden Zertifikats im Falle der Pflichtzertifizierung.

Geschichte der EAC-Markierung

Vor dem EAC-Zeichen wurden die entsprechenden technischen Regelwerke (TR-CU), welche die Konformität von Produkten, die in der UdSSR oder Russland in Verkehr gebracht werden, mit Hilfe der GOST- und TR-Normen bestätigt.

Seit dem 01.07.2010 ist der Zollkodex der Zollunion zwischen der Russischen Föderation, der Republik Belarus und der Republik Kasachstan in Kraft.
Der neue Zollkodex ersetzt die bestehenden nationalen Zertifizierungsvorschriften wie die russischen GOST-R-, TR- oder kasachischen GOST-K-Normen durch die einheitlichen technischen Vorschriften und technischen Richtlinien der Zollunion bis 2015.

Produkte, die den Anforderungen der Technischen Vorschriften der Zollunion (TR-CU) entsprechen, bestehend aus den Ländern Russland, Weißrussland, Armenien, Kasachstan und Kirgisistan, sind mit dem EAC-Zeichen gekennzeichnet. Die einheitliche Kennzeichnung von Erzeugnissen für die Zollunion mit dem EAC-Zeichen wurde durch die Entscheidung der Kommission der Zollunion Nr. 711 vom 15. Juli 2011 festgelegt.

Die EAC-Kennzeichnung bestätigt erfolgreich durchgeführte Konformitätsprüfung.

Wichtige Merkmale der EAC-Markierung

Produkte, für die aufgrund ihrer Art oder Qualität eine oder mehrere technische Vorschriften gelten, müssen vor dem Inverkehrbringen oder der ersten Inbetriebnahme mit dem EAC-Zeichen versehen sein. Alle geltenden technischen Vorschriften sind dabei zu beachten.

Der Hersteller eines Produktes prüft in eigener Verantwortung, welche technischen Vorschriften für das Produkt gelten müssen. Das Produkt darf nur dann in Verkehr gebracht und in Betrieb genommen werden, wenn es den Bestimmungen aller derzeit geltenden technischen Normen entspricht und wenn die Konformitätsbewertung in Übereinstimmung mit allen geltenden Bestimmungen der technischen Normen und Codes durchgeführt wurde.

Der Hersteller bringt die EAC-Kennzeichnung nachfolgend auf dem Produkt an (Teil, Verpackung und Begleitdokumente).

Eine Kennzeichnung der Komponenten mit dem Genehmigungszeichen „E“ oder „e“ (UNECE-Kennzeichnung) wird wie das EAC-Zeichen behandelt. Wenn Bauteile bereits mit dem Prüfzeichen „E“ oder „e“ gekennzeichnet sind, müssen sie nicht zusätzlich mit dem EAC-Zeichen gekennzeichnet werden.

Nur das ECE-Zeichen wird als Ausnahme behandelt. Daher muss ein nicht ECE-gekennzeichnetes Teil auf dem Produkt, der Verpackung und der Begleitdokumentation noch mit dem EAC-Zeichen gekennzeichnet sein.

Ausnahmen in der Kennzeichnung in Verbindung mit UNECE-Kennzeichnung sind zu beachten.

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