Mit dem Inkrafttreten der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) am 25. Juli 2024 wird ein neues Kapitel in der europäischen Unternehmensregulierung aufgeschlagen. Diese Richtlinie zielt darauf ab, Menschenrechts- und Umweltverletzungen, wie Kinderarbeit und Umweltverschmutzung, in Unternehmen sowie deren Tochtergesellschaften und Lieferketten zu identifizieren und zu verhindern.
WeiterlesenDie EU-Entwaldungsverordnung 2023/1115 setzt neue Standards im Kampf gegen die globale Entwaldung und bringt weitreichende Änderungen und Anforderungen für alle Unternehmen mit sich, die Produkte in Verkehr bringen, die mit Entwaldung in Verbindung stehen könnten. Die neue EU-Verordnung betrifft die Agrarrohstoffe Palmöl, Soja, Holz, Rinder, Kakao, Kaffee und Naturkautschuk, sowie einige ihrer Folgeprodukte. Sie soll sicherstellen, dass diese nur in den Unionsmarkt ein- oder ausgeführt oder darauf bereitgestellt werden, wenn sie nach dem 31. Dezember 2020 nicht zu Entwaldung oder Waldschädigung geführt haben und unter Einhaltung internationaler Menschenrechte sowie relevanter Gesetze der Produktionsländer produziert wurden.
WeiterlesenSeit 2006 wird das Inverkehrbringen und die dazugehörigen Anforderungen für Batterien und Akkumulatoren sowie Altbatterien und Altakkumulatoren durch die Richtlinie 2006/66/EG geregelt. Die Richtlinie wurde mehrmals novelliert, zuletzt im Jahr 2013. Am 10. Dezember 2020 wurde durch die Europäische Kommission ein Vorschlag für die neue Batterieverordnung veröffentlicht, mit deren neuer Regulierung die bestehende Batterierichtlinie 2006/66/EG aufgehoben wird. Dieser Vorschlagsentwurf soll am 1. Januar 2022 in Kraft treten.
WeiterlesenDas neue Lieferkettengesetz zur Einhaltung der Menschenrechte entlang der gesamten Lieferkette soll bis Ende 2021 verabschiedet werden. Mit dem neuen Gesetz werden kleine bis große Unternehmen mit neuen Anforderungen konfrontiert. Nun sollen sie umfangreiche Compliance-Maßnahmen (wie zum Beispiel die Einrichtung eines Risikomanagementsystems, die Durchführung regelmäßiger Risikoanalysen, die Verabschiedung einer Grundsatzerklärung usw.) treffen, um den Schutz der Menschenrechte im Zusammenhang mit damit verbundenen Lieferketten zu gewährleisten.
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Tobias Gabler
Compliance & Risk
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