UNECE-Regularien für technische Anforderungen an Kraftfahrzeuge.

UNECE-Regularien für technische Anforderungen an Kraftfahrzeuge.

Das Weltforum zur Harmonisierung der Fahrzeugvorschriften (die so genannte WP.29), früher bekannt als Arbeitsgruppe für den Fahrzeugbau, hat den Auftrag, die weltweit geltenden Vorschriften für die Fahrzeugsicherheit umzusetzen.
Keine andere Organisation deckt diesen Bereich weltweit ab. Die Europäische Union und die Russische Föderation beziehen sich direkt auf die dem Abkommen von 1958 beigefügten Regularien.

Geschichte der UNECE-Regularien

Unter der Leitung der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa wurden 1949 im Übereinkommen über den Straßenverkehr eine Reihe allgemeiner technischer Anforderungen an die Fahrzeugeigenschaften angenommen, und in einer weiteren Entscheidung wurde die Einsetzung einer Expertengruppe gefordert, die auf dem Gebiet der technischen Anforderungen für Straßenfahrzeuge zuständig ist. Auf der Grundlage dieser Resolution wurde am 06.06.1952 die WP.29 (Arbeitsgruppe Nr. 29) gegründet.
Im März 1958 schlug die Bundesrepublik Deutschland vor, unter dem Dach der UNECE ein Abkommen zu schließen, um die Annahme einheitlicher Bedingungen für die Genehmigung von Kraftfahrzeugen und deren gegenseitige Anerkennung zu erleichtern. Das so genannte Abkommen von 1958 trat am 20.06.1959 in Kraft.

1997 hat das Weltforum das Übereinkommen von 1997 über die Bestimmungen über die „Periodischen Technischen Inspektionen von Fahrzeugen“ verabschiedet.

1998 schuf die WP.29 das globale Abkommen von 1998, das so genannte Parallelabkommen zum Abkommen von 1958. Ihre Bestimmungen sind die „Global Technical Regulations“ (GTRs).

Das Abkommen von 1958 und Erteilung einer Typgenehmigung

Das Abkommen von 1958 enthält über 100 beigefügte UNECE-Regularien. Diese Vorschriften umfassen die technischen Anforderungen und Prüfverfahren für die Anforderungen an das gesamte Fahrzeug oder an einzelne Bauteilen davon.
Darüber hinaus umfassen sie das Verfahren für die Erteilung von Typgenehmigungen und deren gegenseitige Anerkennung, einschließlich der Kennzeichnungen und Bedingungen für die Sicherstellung der Konformität der Produktion (COP). Das Abkommen von 1958 beruht auf den Grundsätzen der Typgenehmigung und der gegenseitigen Anerkennung. Sobald ein Mitgliedsland eine Typgenehmigung erteilt, ist jedes andere Mitgliedsland verpflichtet, diese Typgenehmigung zu akzeptieren und dieses Fahrzeug oder einen Teil des Fahrzeugs als zugelassen für die Einfuhr, den Vertrieb und die Verwendung durch den Endkunden zu betrachten. Teile oder Ausrüstungen, die nach einer UN-Regelung typgeprüft sind, sind mit einem „E“ und einer Nummer innerhalb eines Kreises gekennzeichnet. Die Nummer gibt das Land an, in dem der Artikel genehmigt wurde. Andere umliegende Buchstaben und Ziffern geben die Fassung der Verordnung, nach der die Typgenehmigung erteilt wurde, und die Nummer der Typgenehmigung selbst an.

Darüber hinaus wenden einige Länder die UNECE-Regelungen auf nationaler Ebene an, ohne dem Abkommen von 1958 beigetreten zu sein, was bedeutet, dass die Typgenehmigungen nicht gegenseitig anerkannt werden.

Zu Compliance & Risk

Mehr Insights.

Die EU-Verpackungsverordnung (PPWR).

Mit der EU-Verpackungsverordnung und den PPWR-Anforderungen stehen Unternehmen vor großen Herausforderungen – und Chancen. Unser Insight zeigt praxisnah, wie Sie Ihre Verpackungsstrategie zukunftssicher gestalten, gesetzliche Vorgaben einhalten und dabei nachhaltig punkten. Entdecken Sie, welche Schritte und Lösungen den Unterschied machen und Ihr Unternehmen fit für die Zukunft bringen.

Weiterlesen

Die Europäische Verpackungsverordnung „PPWR“.

Die neue EU-Verpackungsverordnung, die voraussichtlich Ende dieses Jahres bis Anfang 2025 final verabschiedet wird, zielt darauf ab, die Menge an Verpackungsabfall zu reduzieren und das Recycling in der gesamten EU zu verbessern. Die PPWR bringt strengere Anforderungen an die Gestaltung, Kennzeichnung, Verwendung und Rücknahme von Verpackungen mit sich und ist Teil des umfassenden Europäischen Green Deals zur Reduktion von Treibhausgasemissionen, Förderung erneuerbarer Energien und Verbesserung der Energieeffizienz. Ziel ist eine Vereinheitlichung der Binnenmarktvorschriften sowie die Förderung eines nachhaltigen Wirtschaftswachstums mit gleichzeitiger Verringerung des ökologischen Fußabdrucks.

Weiterlesen

E-Scooter im Straßenverkehr – Die neue Elektrokleinst­fahrzeuge-Verordnung.

Grünes Licht für E-Scooter im Straßenverkehr: Der Bundesrat stimmte am 17. Mai 2019 einer Regierungsverordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr und zur Änderung weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften zu.

Weiterlesen
Alle anzeigen

Get in touch.

Womit können wir Sie und Ihr Unternehmen unterstützen? Kontaktieren Sie uns!

Ihr direkter Draht zur MCG

Tobias Gabler

Tobias Gabler
Compliance & Risk

Telefon: +49 89 383 46 89 0
E-Mail:

Bitte Anrede wählen.
Bitte Nachnamen angeben.
Bitte E-Mail-Adresse angeben.
Bitte Nachricht eingeben.
Bitte Sicherheitsfrage beantworten.
Bitte Checkbox anwählen.

Die mit * gekennzeichneten Felder sind Pflichtangaben.

Quick Check starten