Warum die PPWR für Unternehmen relevant ist.
Die PPWR schafft einen unmittelbar geltenden und europaweit harmonisierten Rechtsrahmen für Verpackungen und Verpackungsabfälle. Sie betrachtet Verpackungen über ihren gesamten Lebenszyklus hinweg, von der Materialauswahl und Entwicklung bis zu Wiederverwendung, Recycling und Entsorgung.
Dabei unterscheidet die Verordnung grundsätzlich nicht zwischen Verpackungen im B2C- und im B2B-Umfeld. Auch Kartonagen, Paletten, Folien, Klebebänder und Umreifungsbänder im industriellen Kontext müssen künftig systematisch betrachtet und regulatorisch eingeordnet werden.
Auch industrielle Verpackungen werden zum Compliance-Thema.
Die Rolle entscheidet über die Pflichten.
Welche Anforderungen ein Unternehmen erfüllen muss, hängt von seiner konkreten Rolle innerhalb der Liefer- und Vertriebskette ab.
Die PPWR unterscheidet unter anderem zwischen Erzeugern, Lieferanten, Importeuren, Vertreibern und Herstellern im Sinne der erweiterten Herstellerverantwortung. Besonders komplex kann die Einordnung bei befüllten Verpackungen, Eigenmarken, zusammengesetzten Transportverpackungen oder Verpackungen aus Drittstaaten werden.
Erst wenn die eigene Rolle geklärt ist, lassen sich die anwendbaren Pflichten zuverlässig bestimmen.
Die Rollenbestimmung ist der Ausgangspunkt jeder PPWR-Umsetzung.
Was ab dem 12. August 2026 zu beachten ist.
Ab dem 12. August 2026 wird eine erste Welle neuer Anforderungen wirksam. Abhängig von Verpackung und Rolle können dazu unter anderem gehören:
- Anforderungen an Stoffe und Materialien
- Konformitätsbewertung und technische Dokumentation
- Erstellung einer EU-Konformitätserklärung
- Identifikations- und Kontaktangaben
- Informationspflichten innerhalb der Lieferkette
- Prüfpflichten für Importeure und Vertreiber
- Prozesse für nicht konforme Verpackungen
Weitere Vorgaben werden in den folgenden Jahren schrittweise wirksam. Unternehmen sollten deshalb bereits jetzt Strukturen schaffen, mit denen sich Verpackungen, Daten und Verantwortlichkeiten dauerhaft steuern lassen.
Der 12. August 2026 ist der Startpunkt der schrittweisen Umsetzung.
Wie Unternehmen jetzt starten sollten.
Die PPWR betrifft zahlreiche Unternehmensbereiche. Für eine strukturierte Umsetzung sollte zunächst eine interdisziplinäre Taskforce aufgebaut werden, die unter anderem Einkauf, Qualität, Logistik, IT und Recht miteinander verbindet.
Darauf aufbauend gilt es, ein vollständiges Verpackungsregister zu erstellen. Neben den Hauptkomponenten müssen auch Klebebänder, Etiketten, Folien, Aufdrucke und weitere Bestandteile einzeln erfasst und bewertet werden.
Gleichzeitig sollten bestehende Verpackungssysteme hinterfragt und möglichst vereinfacht werden. Da viele Informationen von Verpackungs- und Materiallieferanten benötigt werden, ist außerdem ein frühzeitiger und partnerschaftlicher Datenaustausch entlang der Lieferkette entscheidend.
Verständnis etablieren. Pragmatisch vorgehen. Standards nutzen.
Whitepaper und Anforderungskatalog.
Das Whitepaper bietet eine kompakte Einordnung der PPWR und zeigt, mit welchen Schritten Unternehmen in die Umsetzung einsteigen können.
Ergänzend steht ein Excel-Anforderungskatalog mit 38 ausgewählten PPWR-Anforderungen zur Verfügung. Die Übersicht enthält:
- die jeweilige Rechtsgrundlage
- eine verständliche Zusammenfassung
- die betroffenen Wirtschaftsakteure
- das Startdatum der Anforderung
- mögliche Maßnahmen zur Umsetzung
Die Inhalte können nach der Rolle des eigenen Unternehmens gefiltert und als Arbeitsgrundlage für die interne Bearbeitung genutzt werden.
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Unsere Experten
Die Inhalte wurden aus rechtlicher, regulatorischer und technologischer Perspektive entwickelt.
Justus Hoffmann ist Senior Consultant bei der Munich Consulting Group und begleitet Unternehmen bei der Einordnung und praktischen Umsetzung regulatorischer Anforderungen.
Patrick Tu ist Gründer von Leegle. Die KI-native Softwarelösung unterstützt Unternehmen dabei, regulatorische Änderungen zu überwachen und in konkrete Anforderungen zu übersetzen.
Michael Öttinger ist Rechtsanwalt bei der Produktkanzlei und auf das Produktrecht im Nicht-Lebensmittelbereich spezialisiert. Zu seinen Schwerpunkten zählen Product Compliance sowie das Verpackungs- und Umweltrecht.