Automotive CCC-Zertifi­zierung in China – Änderungen des Zertifizierungsumfangs durch Announcement No. 44.

Automotive CCC-Zertifi­zierung in China – Änderungen des Zertifizierungsumfangs durch Announcement No. 44.

Ab dem 17. Oktober 2019 benötigen entfernte Produkte (Innenmaterialien (CNCA-C11-09: 2014), Türschlösser & Scharniere (CNCA-C11-10: 2014)) keine CCC-Zulassung mehr. Die Zertifizierungsstelle muss ausgestellte CCC-Zertifikate für entfernte Produkte stornieren. Für die oben genannten Produkte darf keine obligatorische Produktzertifizierung mehr durchgeführt werden, und die ausgestellten CCC-Zertifikate verlieren ihre Gültigkeit.

Weiterer Ausschluss von Automotive Produkten aus der CCC Pflicht.

Mit dem CNCA Announcement No. 44 wurden weitere Produktkategorien aus der CCC-Pflicht ausgeschlossen. Somit ist dies eine Fortführung der Reduktion von CCC-pflichtigen Automotive-Produktgruppen, die bereits im Jahre 2018 durch die veröffentlichten Announcements No. 11 und No. 29 verringert wurde.
Neben den Alarmanlagen, Bremsschläuchen, Fanfaren, Kraftstofftanks sowie Motorrad-Motoren aus dem Announcement No. 11 und den Reflektoren aus dem Announcement No. 29, sind ab sofort Innenraummaterialien, Türschlösser und Scharniere nicht mehr CCC-zertifizierungspflichtig.

Erweiterung des Produktumfangs für die Selbstdeklaration.

Mit dem Announcement No. 44 wurde auch der Produktumfang für die Selbstdeklaration erweitert. Folgende Produktkategorien sind ab dem 01. Januar 2020 mit dem Selbstdeklaration-Schema CCC zu zertifzieren:

  • Sicherheitsgurte (CNCA-C11-04: 2014)
  • Außenbeleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtung (CNCA-C11-07: 2014)
  • Sitz- und Kopfstütze (CNCA-C11-04: 2014)
  • Rückspiegel (CNCA-C11-08: 2014)
  • Sicherheitsglas (CNCA-C13-01: 2014).

Bis zum 31. Oktober 2020 müssen alle betroffenen, traditionellen CCC-Zertifikate in CCC-Selbstdeklarationszertifikate umgewandelt werden.
Traditionelle CCC-Zertifikate werden am 1. November 2020 gelöscht.

Übergang von traditionellen Zertifikaten zu Selbstdeklaration.

Hersteller der genannten Produkte können bis zum 31. Dezember 2019 zwischen dem traditionellen Zertifizierungsverfahren und der CCC-Selbstdeklaration wählen.
Ab dem 1. Januar 2020 kann nur noch eine CCC-Selbstdeklaration für neue Produkte/Änderungen zu zertifizierten Produkten sowie laufende Zertifizierungen eingeholt und umgesetzt werden. Für die ausgeschlossenen CCC-relevanten Produkte (Innenmaterialien, Türscharniere & Schlösser) gelten weiterhin die chinesischen GB-Standards (GB 8410-2006, GB 15086-2013). Um Produkte in China legal importieren oder verkaufen zu können, ist die Einhaltung dieser chinesischen Normen unerlässlich.

Zu Compliance & Risk

Mehr Insights.

CE-Zertifizierung von Motorradbekleidung und persönlicher Schutzausrüstung.

Motorradbekleidung ist dazu bestimmt, dem Fahrer eine gewisse Schutzfunktion zu gewährleisten, ohne seine Beweglichkeit während des Fahrens zu beeinträchtigen. Sie muss so konzipiert sein, dass sie genau gegen die Risken schützt, die bei unterschiedlichen Fahraktivitäten auftreten können. Seit April 2018 fällt Motorradbekleidung unter die Verordnung „(EU) 2016/425 Personenschutzausrüstung“ und muss somit CE zertifiziert werden.

Weiterlesen

Die Europäische Verpackungsverordnung „PPWR“.

Die neue EU-Verpackungsverordnung, die voraussichtlich Ende dieses Jahres bis Anfang 2025 final verabschiedet wird, zielt darauf ab, die Menge an Verpackungsabfall zu reduzieren und das Recycling in der gesamten EU zu verbessern. Die PPWR bringt strengere Anforderungen an die Gestaltung, Kennzeichnung, Verwendung und Rücknahme von Verpackungen mit sich und ist Teil des umfassenden Europäischen Green Deals zur Reduktion von Treibhausgasemissionen, Förderung erneuerbarer Energien und Verbesserung der Energieeffizienz. Ziel ist eine Vereinheitlichung der Binnenmarktvorschriften sowie die Förderung eines nachhaltigen Wirtschaftswachstums mit gleichzeitiger Verringerung des ökologischen Fußabdrucks.

Weiterlesen

Importvorschriften der Eurasischen Zollunion - Ein Überblick zur EAC-Kennzeichnung.

Das EAC-Zeichen ermöglicht es dem Hersteller, Händler oder Bevollmächtigten zu erklären, dass sein Produkt den geltenden Sicherheitsanforderungen entspricht, die in den technischen Vorschriften der Eurasischen Wirtschaftsunion festgelegt sind. Nach erfolgreicher Konformitätsprüfung sind die Produkte mit dem EAC-Konformitätszeichen (EAC-Zeichen) zu kennzeichnen.

Weiterlesen
Alle anzeigen

Get in touch.

Womit können wir Sie und Ihr Unternehmen unterstützen? Kontaktieren Sie uns!

Ihr direkter Draht zur MCG

Tobias Gabler

Tobias Gabler
Compliance & Risk

Telefon: +49 89 383 46 89 0
E-Mail:

Bitte Anrede wählen.
Bitte Nachnamen angeben.
Bitte E-Mail-Adresse angeben.
Bitte Nachricht eingeben.
Bitte Sicherheitsfrage beantworten.
Bitte Checkbox anwählen.

Die mit * gekennzeichneten Felder sind Pflichtangaben.

Quick Check starten