Was sind F-Gase?
F-Gase ist ein Überbegriff für eine Vielzahl an Substanzen: Zu ihnen zählen unter anderem die Substanzgruppen der fluorierten Kohlenwasserstoffe HFCs (HydroFluoroCarbons) und PFCs (PerFluoroCarbons) sowie die Gase Schwefelhexafluorid und Stickstofffluorid.
Warum sind F-Gase ein Problem?
F-Gase werden häufig als Kältemittel eingesetzt, zumal sie als geeignete Alternative zu den sogenannten FCKWs (Fluorchlorkohlenwasserstoffen) gesehen wurden, deren Nutzung wegen ihrer zerstörerischen Wirkung auf die Ozonschicht seit 1987 weltweit stark begrenzt wurde. Die Treibhauswirkung von F-Gasen ist jedoch bis zu 25.000-mal stärker als die von Kohlenstoffdioxid. Das bedeutet: Selbst geringe Mengen, die durch undichte Anlagen oder deren unsachgemäße Entsorgung entweichen, können die globale Erwärmung erheblich beschleunigen.
Welche Vorschriften gelten aktuell?
Angesichts der Klimaschädlichkeit von F-Gasen haben sich zahlreiche Länder dazu verpflichtet, deren Einsatz schrittweise zu reduzieren – ein Prozess, der als Phase-Down bezeichnet wird. Manche besonders klimaschädlichen F-Gase sollen komplett verboten werden (Phase-Out). Weltweit wurden bereits zahlreiche nationale Gesetze verabschiedet, um diese Ziele zu erreichen. Die EU hat hierfür eine neue F-Gas-Verordnung (EU) 2024/573 verabschiedet, die seit dem 11. März 2024 gilt und die vorige Verordnung über fluorierte Treibhausgase (EU) 517/2014 ersetzt.
Welche Änderungen der neuen EU-Verordnung sind besonders brisant?
Seit dem 1. Januar 2025 gelten die Kennzeichnungsvorschriften der neuen F-Gas-Verordnung. Ein wesentlicher Unterschied ist, dass nun die Pflicht zur Kennzeichnung nicht nur für Inverkehrbringer gilt (d.h. bei der erstmaligen Lieferung oder Bereitstellung auf dem EU-Markt), sondern auch für die anschließende Lieferung oder Bereitstellung an Dritte.
Die Kennzeichnungspflicht gilt für Kälte- und Klimaanlagen, Wärmepumpen, Brandschutzeinrichtungen, elektrische Schaltanlagen, F-Gas-haltige Aerosolzerstäuber und Behälter, bestimmte Lösungsmittel sowie Organic-Rankine-Kreisläufe. All diese Erzeugnisse und Einrichtungen, die in der Lieferkette weitergegeben werden, müssen gekennzeichnet sein!
Außerdem gilt die Registrierungspflicht auf dem EU-weiten F-Gas-Portal nun für mehr Unternehmen als zuvor. Es gelten Registrierungs-, Melde- und Dokumentationspflichten mit einem Quotensystem für den Import, Export, die Herstellung, den Einsatz und das Inverkehrbringen von F-Gasen.
Es gibt weitere Pflichten für Anlagenbetreiber und Hersteller. Zu diesen zählen:
- Regelmäßige Kontrolle von Anlagen und schnelle Behebung von Leckagen: Betreiber von Anlagen, die F-Gase enthalten, müssen regelmäßig kontrollieren, dass diese dicht sind und keine Gase entweichen. Wenn die Anlage undicht geworden ist, muss das Leck innerhalb eines vorgeschriebenen Zeitraums schnell geschlossen werden. Hiermit verbunden sind auch Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten.
- Rückgewinnungspflicht: Wenn eine Anlage außer Betrieb genommen wird, müssen die in ihr enthaltenen F-Gase emissionsarm durch zertifizierte Fachkräfte zurückgewonnen werden.
- Verwendung von Inspektionssystemen nach ISO 14520 oder EN 15004 für Brandschutzanlagen
- Die Verwendung von bestimmten, besonders klimaschädlichen F-Gasen in neuen Anlagen ist ab 2026 verboten
Es lohnt sich, frühzeitig auf klimafreundliche Alternativen wie Propan oder CO₂ als Kältemittel umzusteigen.
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Mit einer Vielzahl an weltweiten Gesetzgebungen ist das Thema Klimaschutz für Unternehmen längst zu einem unausweichlichen Thema geworden. Eine professionelle Beratung hilft Ihnen dabei, die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen. Nutzen Sie diese Gelegenheit, Ihr Unternehmen zukunftssicher und nachhaltiger zu gestalten – bevor es zu spät ist.
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