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Entdecken Sie aktuelle Einblicke in den Fachbereich Product Compliance.

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EU-Entwaldungsverordnung 2023/1115: Neue Standards für entwaldungsfreie Lieferketten.

Die EU-Entwaldungsverordnung 2023/1115 setzt neue Standards im Kampf gegen die globale Entwaldung und bringt weitreichende Änderungen und Anforderungen für alle Unternehmen mit sich, die Produkte in Verkehr bringen, die mit Entwaldung in Verbindung stehen könnten. Die neue EU-Verordnung betrifft die Agrarrohstoffe Palmöl, Soja, Holz, Rinder, Kakao, Kaffee und Naturkautschuk, sowie einige ihrer Folgeprodukte. Sie soll sicherstellen, dass diese nur in den Unionsmarkt ein- oder ausgeführt oder darauf bereitgestellt werden, wenn sie nach dem 31. Dezember 2020 nicht zu Entwaldung oder Waldschädigung geführt haben und unter Einhaltung internationaler Menschenrechte sowie relevanter Gesetze der Produktionsländer produziert wurden.

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Die neue Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit (EU) 2023/988 (General Product Safety Regulation-GPSR) - Ein Leitfaden für Unternehmen.

Erfahren Sie, wie die neue Produktsicherheitsverordnung (EU) 2023/988 Ihr Unternehmen beeinflusst. Von grundlegenden Anforderungen bis hin zu präzisen Handlungsanweisungen – wir bieten Ihnen einen umfassenden Überblick über das, was jetzt wichtig ist.

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EU Data Act und seine Implikationen für die digitale Zukunft der EU

Daten sind ein zentraler Bestandteil der digitalen Wirtschaft und eine wesentliche Ressource für die Sicherung des ökologischen und digitalen Wandels, welche in den letzten Jahren an Menge exponentiell zugenommen hat. Die Regulierung des Datenzugangs und der -nutzung ist essenziell, um Wert aus allen Daten zu ziehen. Basierend auf Artikel 114 des Vertrags über Arbeitsweise der EU definiert das Datengesetz die Rahmenbedingungen für den Umgang mit Daten und fördert die Gerechtigkeit in der Datenwirtschaft sowie die Verfügbarkeit von Daten.

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Update zu den Nationalen Verpackungsgesetzen in der EU.

Mit dem Inkrafttreten der Verpackungsrichtlinie (EU) 2018/852 und der Abfallrahmenrichtlinie (EU) 2018/851 wurde ein europarechtlich übergreifendes Framework für verpackungsrechtliche Pflichten geschaffen. Aufgrund des Rechtscharakters erfolgt die Umsetzung auf nationaler Ebene.

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Die neue EU Batterie-Verordnung.

Seit 2006 wird das Inverkehrbringen und die dazugehörigen Anforderungen für Batterien und Akkumulatoren sowie Altbatterien und Altakkumulatoren durch die Richtlinie 2006/66/EG geregelt. Die Richtlinie wurde mehrmals novelliert, zuletzt im Jahr 2013. Am 10. Dezember 2020 wurde durch die Europäische Kommission ein Vorschlag für die neue Batterieverordnung veröffentlicht, mit deren neuer Regulierung die bestehende Batterierichtlinie 2006/66/EG aufgehoben wird. Dieser Vorschlagsentwurf soll am 1. Januar 2022 in Kraft treten.

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Das neue Lieferketten­gesetz:
Ein Schritt zur Vorsorge gegen Menschen­rechts­verstöße.

Das neue Lieferkettengesetz zur Einhaltung der Menschenrechte entlang der gesamten Lieferkette soll bis Ende 2021 verabschiedet werden. Mit dem neuen Gesetz werden kleine bis große Unternehmen mit neuen Anforderungen konfrontiert. Nun sollen sie umfangreiche Compliance-Maßnahmen (wie zum Beispiel die Einrichtung eines Risikomanagementsystems, die Durchführung regelmäßiger Risikoanalysen, die Verabschiedung einer Grundsatzerklärung usw.) treffen, um den Schutz der Menschenrechte im Zusammenhang mit damit verbundenen Lieferketten zu gewährleisten.

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Internationalisierung der Caravan-Branche.

„Urlaub Daheim“ – dies ist wohl eines der Schlagwörter im Sommer/Herbst 2020. In aktuell schwierigen und herausfordernden Zeiten ist ein Tapetenwechsel oft die einzige Möglichkeit sich eine kleine Auszeit aus dem tristen Alltag zu gönnen. Die ungebrochenen Reiselust sorgt vor allem in der Caravaning-Branche für Rekordumsätze und -absätze. Dabei liefern die Hersteller ihre Freizeitmobile und das entsprechende Zubehör nicht nur nach Deutschland, sondern auch der Export steigt in neue Dimensionen. Dies birgt jedoch auch Risiken für die Produzenten hinsichtlich technischer Compliance Anforderungen.

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Erfolgreiches Projektende bei BMW.

Zum 31. Juli ist eines unserer längsten Projekte erfolgreich ausgelaufen. Während der letzten fünf Jahre haben wir das BMW Aftersales hinsichtlich regulatorischer Anforderungen und nicht-tarifärer Handelshemmnisse unterstützt und beraten. Der Markt Brasilien mit dem Zertifizierungssystem „INMETRO“ galt hierbei als einer unserer Kernmärkte.

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REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006:
Teil 1: Einführung, Aufbau und Pflichten für Hersteller und Lieferanten.

Die europäische REACH-Verordnung (Registration, Evaluation, Authorisation of Chemicals) regelt die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung im Umgang mit Chemikalien. Die REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 gilt für alle Mitgliedsstaaten der EU. Im weltweiten Vergleich gilt die Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 als eine der strengsten Regularien für Chemikalien im weltweiten Vergleich.

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Baran Kerkez

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