Der Austritt Großbritanniens aus der EU hat seine Auswirkungen in vielen Bereichen, unter anderem auch bei den Anforderungen an die Produktkonformität. Infolgedessen wird das CE-Zeichen durch das neue UKCA-Zeichen ersetzt. Ab dem 1. Januar 2021 werden Produkte mit gleichen Eigenschaften und Design, die sowohl auf dem britischen als auch auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, ein anderes Konformitätszeichen benötigen.
Weiterlesen„Urlaub Daheim“ – dies ist wohl eines der Schlagwörter im Sommer/Herbst 2020. In aktuell schwierigen und herausfordernden Zeiten ist ein Tapetenwechsel oft die einzige Möglichkeit sich eine kleine Auszeit aus dem tristen Alltag zu gönnen. Die ungebrochenen Reiselust sorgt vor allem in der Caravaning-Branche für Rekordumsätze und -absätze. Dabei liefern die Hersteller ihre Freizeitmobile und das entsprechende Zubehör nicht nur nach Deutschland, sondern auch der Export steigt in neue Dimensionen. Dies birgt jedoch auch Risiken für die Produzenten hinsichtlich technischer Compliance Anforderungen.
WeiterlesenZum 31. Juli ist eines unserer längsten Projekte erfolgreich ausgelaufen. Während der letzten fünf Jahre haben wir das BMW Aftersales hinsichtlich regulatorischer Anforderungen und nicht-tarifärer Handelshemmnisse unterstützt und beraten. Der Markt Brasilien mit dem Zertifizierungssystem „INMETRO“ galt hierbei als einer unserer Kernmärkte.
WeiterlesenDie europäische REACH-Verordnung (Registration, Evaluation, Authorisation of Chemicals) regelt die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung im Umgang mit Chemikalien. Die REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 gilt für alle Mitgliedsstaaten der EU. Im weltweiten Vergleich gilt die Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 als eine der strengsten Regularien für Chemikalien im weltweiten Vergleich.
WeiterlesenBereits 2018 hat die EU-Kommission die Bewertung des Biozids 2-Methyl-2H-isothiazol-3-on, kurz MIT, abgeschlossen und festgestellt, dass es als äußerst allergen einzustufen ist.
WeiterlesenAm 20.06.2019 veröffentlichte die EU Kommission die EU Verordnung 2019/1020 über Marktüberwachung und die Konformität von Produkten. Dies zeigt, dass die Überprüfung konformer Produkte aktuell weiter an Bedeutung gewinnt. Insbesondere gilt dies für alle CE-relevanten Produkte. Mit einer CE-Kennzeichnung erklärt der Hersteller, Inverkehrbringer oder EU-Bevollmächtigte gemäß EU-Verordnung 765/2008 und Beschluss 768/2008, dass ein Produkt allen CE-relevanten EU-Richtlinien und deren Harmonisierungsvorschriften erfüllt. Die EU-Richtlinien und harmonsierten Normen werden laufend angepasst. Im Folgenden haben wir die wichtigsten Neuerungen zusammengefasst.
WeiterlesenDie chinesische Regierung hat aufgrund der Corona-Situation vorübergehend den Prozess der CCC-Zertifizierung stellenweise gelockert und diesbezüglich am 17. April 2020 eine entsprechende Ankündigung (Nr. 2020/08) veröffentlicht.
WeiterlesenDie Gerüchte um eine Erweiterung des CCC-Scopes wurden letztendlich bestätigt. Bremsbeläge werden in Zukunft unter die CCC-Zertifizierungspflicht fallen.
WeiterlesenAm 15. Mai 2019 veröffentlichte die EU-Kommission die „Empfehlung EU 2019/794 über einen koordinierten Kontrollplan zur Bestimmung des Auftretens bestimmter Stoffe, die aus Materialien und Gegenständen migrieren, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen“.
WeiterlesenAm 17. Oktober veröffentlichte die CNCA mit dem Announcement No. 44 weitere Anpassungen des zu zertifizierenden Umfangs. Ab sofort sind Innenraummaterialien sowie Türschlösser und Scharniere aus der CCC-Pflicht ausgeschlossen.
WeiterlesenAm 01.04.2018 traten in der Ukraine die neuesten technischen Vorschriften (TRs) für Funkelektronik (Ukraine RED) in Kraft. Ersatzteile für Fahrzeuge sind derzeit ausgenommen, werden aber ab dem 01.01.2020 in den Geltungsbereich aufgenommen.
WeiterlesenMotorradbekleidung ist dazu bestimmt, dem Fahrer eine gewisse Schutzfunktion zu gewährleisten, ohne seine Beweglichkeit während des Fahrens zu beeinträchtigen. Sie muss so konzipiert sein, dass sie genau gegen die Risken schützt, die bei unterschiedlichen Fahraktivitäten auftreten können. Seit April 2018 fällt Motorradbekleidung unter die Verordnung „(EU) 2016/425 Personenschutzausrüstung“ und muss somit CE zertifiziert werden.
WeiterlesenZum 01.09.2017 wurde der seit dem Jahre 1992 gültige Prüfstandard NEFZ bzw. NEDC (Neuer Europäischer Fahrzyklus) durch den Prüfstandard WLTP (Worldwide harmonized Light vehicles Test Procedure) abgelöst. Im Zuge der mehrstufigen Implementierung traten zum Jahresbeginn 2019 strengere Regeln in Kraft. Zudem muss verpflichtend auch RDE (Real Driving Emissions), eine praxisorientierte Emissionsmessung auf der Straße, durchgeführt werden.
WeiterlesenIm Dezember 2018 veröffentlichte die CNCA die zweite Änderung am bestehenden CCC-relevanten Automotive-Portfolio im Jahr 2018. Durch das Announcement No. 29 werden Rückstrahler und Reflektoren von der Zertifizierungspflicht ausgenommen.
WeiterlesenDie Genehmigung für die Einfuhr von Aluminiumrädern in die Russische Föderation aus Nichtmitgliedstaaten der Eurasischen Wirtschaftsunion gilt bis zum 9. Oktober 2019.
WeiterlesenDie am 21.08.2019 in Kraft getretene Revision des „Regulation for Motor Vehicle & Vehicle Parts Certification and Investigation“ beinhaltet grundlegende Änderungen bei der KC-Zertifizierung für Südkorea.
WeiterlesenDurch das im Juni 2018 veröffentlichte Announcement No. 11 wurden einige Produktkategorien aus dem Umfang von CCC-relevanten Automotive-Bauteilen wie beispielsweise Fanfaren oder Kraftstofftanks entfernt und die Möglichkeit der Selbstzertifizierung von Innenraumbauteilen und Schlössern/Scharnieren wurde eingeräumt. Dies bringt verschiedene Umsetzungs- und Änderungsszenarien mit sich.
WeiterlesenDie SNI (Indonesian National Standard) Kennzeichnung bestimmter Fahrzeugteile und -komponenten dient als Nachweis für die Einhaltung der entsprechenden indonesischen SNI-Normen und geforderter indonesischer Produkt- und Werksaudits. Sobald die entsprechenden Zertifikate ausgestellt und die Kennzeichnung auf dem Produkt angebracht ist, können Produkte in der Republik Indonesien importiert und verkauft werden.
WeiterlesenAudio-/Videokomponenten und ähnliche elektronische Geräte (ab 26.06.2019) sowie tragbare Primärbatterien dürfen in Indonesien nur in Verkehr gebracht werden, wenn sie den Anforderungen des SNI-Zertifizierungssystems entsprechen.
WeiterlesenDer Straßenverkehr im Allgemeinen und die Fahrzeugvorschriften im Besonderen sind komplexe Systeme mit Auswirkungen auf die Straßenverkehrssicherheit, den Energieverbrauch und die Umwelt sowie den Handel. Vor mehr als fünfzig Jahren erkannten die Regierungen die entscheidende Notwendigkeit einer internationalen Harmonisierung der Fahrzeuganforderungen, um den Grenzübertritt und den Handel mit Fahrzeugen zu erleichtern und diese Anforderungen regelmäßig zu aktualisieren, um neue Technologien abzudecken.
WeiterlesenDie weite Verbreitung internationaler Normen und flexible Genehmigungsverfahren sind Schlüsselelemente für die Industrie, um die globalen Lieferketten, Skaleneffekte und rasante Innovationen optimal zu nutzen. Die EU und Korea wenden im Allgemeinen ähnliche Anforderungen an, die sich weitgehend auf internationale Normen stützen. Der Marktzugang mit bestimmten Produkten setzt die korrekte KC-Zertifizierung voraus.
WeiterlesenDieser Text fasst die aktuelle Situation über Ersatzbremsbeläge aus rechtlicher Sicht zusammen. Fahrzeugbremsen (und Bremsbeläge sind ein Teil des Bremssystems) haben in vielen Fällen eine Typzulassung nach UNECE Reg. 13-H.
WeiterlesenIm Oktober 2018 wurde ein Gesetzesentwurf zur Inmetro-Zertifizierungspflicht von Anhängerkupplungen vorgestellt. Dieser ist zwar bisher noch nicht in Kraft getreten, bei Umsetzung ist allerdings davon auszugehen, dass innerhalb der darauffolgenden 18 Monate die Implementierung der neuen Anforderungen erfolgt sein muss.
WeiterlesenGrünes Licht für E-Scooter im Straßenverkehr: Der Bundesrat stimmte am 17. Mai 2019 einer Regierungsverordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr und zur Änderung weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften zu.
WeiterlesenDas EAC-Zeichen ermöglicht es dem Hersteller, Händler oder Bevollmächtigten zu erklären, dass sein Produkt den geltenden Sicherheitsanforderungen entspricht, die in den technischen Vorschriften der Eurasischen Wirtschaftsunion festgelegt sind. Nach erfolgreicher Konformitätsprüfung sind die Produkte mit dem EAC-Konformitätszeichen (EAC-Zeichen) zu kennzeichnen.
WeiterlesenEs ist heutzutage von elementarer Bedeutung, die produktbezogenen Anforderungen und Richtlinien für den internationalen Warenhandel zu kennen und zu verstehen. Bevor Unternehmen ihre Produkte in einen Auslandsmarkt exportieren können, müssen die rechtlichen Rahmenbedingungen identifiziert und verstanden werden. Hierfür muss im ersten Schritt die Art der Konformitätsanforderungen an relevante Produkte und deren Eigenschaften herausgearbeitet und die interne Umsetzung dementsprechend danach ausgerichtet werden.
WeiterlesenHohes Potenzial und schnelles Wachstum – der brasilianische Automotive Markt wird für Importeure zunehmend attraktiver, erfordert aber die Einhaltung und Umsetzung lokaler Gesetzgebung.
WeiterlesenDie CE-Kennzeichnung und Konformität bestätigt, dass ein Produkt die Anforderungen in puncto Sicherheit und Verbraucherschutz für alle gültigen EU-Richtlinien erfüllt.
WeiterlesenDie in Brasilien für Importverfahren gebräuchliche Mindermengenregelung wird seit 2018 stetig verschärft und immer intransparenter. Eine gute Vorbereitung und effiziente Planung erleichtert den Prozess ungemein.
WeiterlesenDie Importabwicklung in China ist für ausländische Unternehmen in den letzten Jahren aufwendiger geworden. Dem Import und die anschließende Vermarktung von zertifizierungsrelevanten Produkten geht eine zwingend erforderliche CCC-Zertifizierung voraus. Eine genaue Übersicht über die seit März 2018 aktualisierten Vorschriften der Volksrepublik ist daher immens wichtig für einen reibungslosen Ablauf.
WeiterlesenWomit können wir Sie und Ihr Unternehmen unterstützen? Kontaktieren Sie uns!
Marco Mauler
Bereichsleiter Product Compliance
Telefon: +49 89 383 46 89 0
E-Mail:
Bitte aktualisieren Sie Ihren Browser, damit unsere Website bestmöglich dargestellt wird.
Jetzt Browser aktualisieren!