Insights.
Entdecken Sie aktuelle Einblicke in den Fachbereich Product Compliance.

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Die neue EU Batterie-Verordnung.

Seit 2006 wird das Inverkehrbringen und die dazugehörigen Anforderungen für Batterien und Akkumulatoren sowie Altbatterien und Altakkumulatoren durch die Richtlinie 2006/66/EG geregelt. Die Richtlinie wurde mehrmals novelliert, zuletzt im Jahr 2013. Am 10. Dezember 2020 wurde durch die Europäische Kommission ein Vorschlag für die neue Batterieverordnung veröffentlicht, mit deren neuer Regulierung die bestehende Batterierichtlinie 2006/66/EG aufgehoben wird. Dieser Vorschlagsentwurf soll am 1. Januar 2022 in Kraft treten.

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Das neue Lieferketten­gesetz:
Ein Schritt zur Vorsorge gegen Menschen­rechts­verstöße.

Das neue Lieferkettengesetz zur Einhaltung der Menschenrechte entlang der gesamten Lieferkette soll bis Ende 2021 verabschiedet werden. Mit dem neuen Gesetz werden kleine bis große Unternehmen mit neuen Anforderungen konfrontiert. Nun sollen sie umfangreiche Compliance-Maßnahmen (wie zum Beispiel die Einrichtung eines Risikomanagementsystems, die Durchführung regelmäßiger Risikoanalysen, die Verabschiedung einer Grundsatzerklärung usw.) treffen, um den Schutz der Menschenrechte im Zusammenhang mit damit verbundenen Lieferketten zu gewährleisten.

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REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006.
Teil 2: Zulassung und Beschränkung besonders besorgnis­erregender Stoffe.

Was bedeuten Kandidatenliste, das Verzeichnis der zulassungspflichtigen Stoffe (Anhang XIV) sowie die Beschränkungen der Herstellung, des Inverkehrbringens und der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe, Gemische und Erzeugnisse (Anhang XVII)? Lesen Sie unter anderem über den Aufbau und das Schadstoffmanagement der REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006. Dabei besonders im Fokus: Die Zulassung und Beschränkung besorgniserregender Stoffe.

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REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006:
Teil 1: Einführung, Aufbau und Pflichten für Hersteller und Lieferanten.

Die europäische REACH-Verordnung (Registration, Evaluation, Authorisation of Chemicals) regelt die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung im Umgang mit Chemikalien. Die REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 gilt für alle Mitgliedsstaaten der EU. Im weltweiten Vergleich gilt die Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 als eine der strengsten Regularien für Chemikalien im weltweiten Vergleich.

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Geänderte Einstufung und Kennzeichnung des Biozids MIT.

Bereits 2018 hat die EU-Kommission die Bewertung des Biozids 2-Methyl-2H-isothiazol-3-on, kurz MIT, abgeschlossen und festgestellt, dass es als äußerst allergen einzustufen ist.

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CE-Konformität: Ausge­wählte wichtige Updates der letzten 2 Jahre.

Am 20.06.2019 veröffentlichte die EU Kommission die EU Verordnung 2019/1020 über Marktüberwachung und die Konformität von Produkten. Dies zeigt, dass die Überprüfung konformer Produkte aktuell weiter an Bedeutung gewinnt. Insbesondere gilt dies für alle CE-relevanten Produkte. Mit einer CE-Kennzeichnung erklärt der Hersteller, Inverkehrbringer oder EU-Bevollmächtigte gemäß EU-Verordnung 765/2008 und Beschluss 768/2008, dass ein Produkt allen CE-relevanten EU-Richtlinien und deren Harmonisierungsvorschriften erfüllt. Die EU-Richtlinien und harmonsierten Normen werden laufend angepasst. Im Folgenden haben wir die wichtigsten Neuerungen zusammengefasst.

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