Gefährdungen beim Arbeiten unter Spannung.
Elektrischer Strom kann, wenn er durch den menschlichen Körper fließt, schwerwiegende bis tödliche Verletzungen verursachen. Die Hauptgefahren beim Arbeiten unter Spannung sind:
- Elektrischer Schlag: Kontakt mit spannungsführenden Teilen kann Muskelkrämpfe, Herzrhythmusstörungen oder Herzstillstand verursachen. Schon Ströme ab 50 mA sind potenziell tödlich.
- Lichtbogen: Kurzschlüsse können Lichtbögen mit Temperaturen bis zu 20.000°C erzeugen, die ohne direkten Kontakt schwere Verbrennungen, Explosionen und fliegende Metallteile verursachen können.
- Sekundäre Gefahren: Stürze durch Muskelkrämpfe oder plötzliche Reaktionen sowie Verletzungen durch umherfliegende Teile bei Explosionen sind weitere Risiken.
Im weiteren Verlauf wird detailliert darauf eingegangen, was erforderlich ist, um die Mitarbeiter vor diesen Gefährdungen zu schützen.
Sicherheitsvorkehrungen und Schutzmaßnahmen.
Kann das spannungsfreie Arbeiten nicht gewährleistet werden, ist es angesichts des hohen Gefährdungspotenzials unerlässlich, dass diese Arbeiten von speziell ausgebildetem Personal und unter strengen Sicherheitsvorkehrungen stattfindet. Diese sind unter anderem in Normen und Vorschriften wie der DGUV Vorschrift 3 und der DIN VDE 0105-100 geregelt.
- Qualifikation und Schulung: Nur speziell für Arbeiten unter Spannung ausgebildete Elektrofachkräfte dürfen diese Tätigkeiten ausführen. Außerdem müssen diese Personen regelmäßig Fortbildungen absolvieren, um ihre Kenntnisse auf dem neuesten Stand zu halten.
- Persönliche Schutzausrüstung (PSA): Isolierende Handschuhe, Schutzbrillen, flammhemmende Kleidung und Matten minimieren Verletzungsrisiken. Diese Ausrüstung schützt vor direkten Kontakten mit spannungsführenden Teilen und vor den Folgen eines möglichen Lichtbogens.
- Sicherheitsabstände und Absperrungen: Es müssen Sicherheitsabstände zu spannungsführenden Teilen eingehalten werden. Zudem werden oft Bereiche abgesperrt, um den Zugang unbefugter Personen zu verhindern.
- Notfallmanagement und Erste Hilfe: Vor Beginn der Arbeiten müssen Notfallpläne erstellt und die Verfügbarkeit von Erste-Hilfe-Ausrüstung sichergestellt werden. Darüber hinaus sollten alle beteiligten Personen in Erster Hilfe geschult sein, insbesondere in Maßnahmen zur Wiederbelebung und zur Behandlung von Verbrennungen und Stromschlägen.
Die Gefährdungsbeurteilung als Fundament für das Arbeiten unter Spannung.
Zusätzlich zu den bereits erwähnten Maßnahmen ist eine umfassende Gefährdungsbeurteilung beim Arbeiten unter Spannung unerlässlich. Ziel ist es, systematisch alle potenziellen Gefährdungen – einschließlich der bereits erwähnten Risiken beim Arbeiten unter Spannung – zu ermitteln und zu bewerten sowie geeignete Schutzmaßnahmen festzulegen. Arbeiten unter Spannung dürfen selbst bei zwingenden Gründen nur durchgeführt werden, wenn die Sicherheit und Gesundheit aller beteiligten Personen gewährleistet sind.
Die Technische Regel für Betriebssicherheit (TRBS) 1111 erläutert detailliert, wie eine Gefährdungsbeurteilung gemäß der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) durchzuführen ist. Die Verantwortung für die Erstellung dieser Beurteilung liegt entweder beim Arbeitgeber selbst oder bei einer delegierten verantwortlichen Elektrofachkraft (VEFK).
Arbeiten unter Spannung ist im Unternehmen nur zulässig, wenn eine verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK) benannt ist. Zudem müssen Arbeitsanweisungen erstellt werden, die auf der Gefährdungsbeurteilung basieren und klare Vorgaben zu Arbeitsabläufen sowie der zu verwendenden Schutzausrüstung enthalten.
Unser Ansatz.
Wir helfen Ihrem Unternehmen dabei, sicherzustellen, dass alle Voraussetzungen für sicheres Arbeiten unter Spannung erfüllt sind. Dazu prüfen wir, ob aktuelle und ausreichende Gefährdungsbeurteilungen vorliegen, Ihr Sicherheitskonzept in den entsprechenden Bereichen ausreicht und werfen einen Blick auf die Mitarbeiter. So stellen wir sicher, dass Ihre Mitarbeiter optimal geschützt sind und alle rechtlichen Vorgaben eingehalten werden.
Quellen.
- DGUV Vorschrift 3 – „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“.
- DIN VDE 0105-100 – „Betrieb von elektrischen Anlagen“.
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG).
- TRBS 1111 – Gefährdungsbeurteilung.
Diese Quellen geben rechtlichen und sicherheitstechnischen Rahmenbedingungen vor, die beim Arbeiten unter Spannung zwingend beachtet werden müssen, um angesichts der erheblichen Gefahren ein Höchstmaß an Sicherheit zu gewährleisten.