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Die neue EU-Maschinenverordnung 2023/1230 – Wichtige Änderungen für Unternehmen.

Die Maschinenrichtlinie (2006/42/EG) war bisher der zentrale Maßstab, nach dem Maschinen in Unternehmen geplant, hergestellt, betrieben und gewartet wurden. Doch nun steht eine wesentliche Änderung bevor: Am 19. Juli 2023 ist die neue Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 in Kraft getreten. Ab dem 20. Januar 2027 wird sie die bisherige Richtlinie vollständig ablösen. Für Unternehmen, die in der Produktion tätig sind oder Maschinen nutzen, bringt diese Verordnung wichtige Neuerungen mit sich. Aber was genau ändert sich? Welche neuen Pflichten ergeben sich für Sie, und wie können Sie sicherstellen, dass Ihre Maschinen auch künftig allen rechtlichen Anforderungen entsprechen?

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Effiziente Fabrikplanung:

So verbessert Simulation Ihre Produktionsprozesse.

In der heutigen Industrie ist Effizienz entscheidend. Für die Fabrikplanung bieten Simulationen eine hervorragende Möglichkeit, Produktionsprozesse zu optimieren und Ressourcen besser zu nutzen. Im Grunde handelt es sich um computergestützte Methoden, um Produktionsprozesse virtuell abzubilden und zu analysieren. Damit lassen sich verschiedene Szenarien testen und verstehen, bevor sie in der realen Welt umgesetzt werden. Aber wie funktioniert das genau, und welche Vorteile bietet es für mittelständische, produzierende Unternehmen?

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Maschinensicherheit - Bestandsschutz gibt es nicht!

Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) fordert, dass alle Arbeitsmittel sicher sind und Arbeitgeber deren Gefährdungspotenzial regelmäßig überprüfen. Dies gilt für neue und bestehende Arbeitsmittel. Welche Pflichten ergeben also sich bei Gesetzesänderungen und wie sind Bestandsanlagen davon betroffen?

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Thomas Horn

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