Importnachweise für Brems­beläge – Besonderheiten für den Automotive Ersatzteil­import in Südkorea.

Importnachweise für Brems­beläge – Besonderheiten für den Automotive Ersatzteil­import in Südkorea.

Ein OEM kann seine Ersatzbremsbeläge auch nach UNECE Reg. 13-H zertifizieren und erhält eine Erweiterung für seine bereits bestehenden Typgenehmigungen. Ein OEM muss die UNECE-Reg. 90 (die nur für Austauschbremsbeläge und Trommelbremsbeläge gilt) nicht verwenden, um seine Ersatzbremsbeläge in Reparatursätzen zu zertifizieren. Der Grund dafür ist, dass der OEM dieselben Lieferanten (oder zumindest Unternehmen derselben Gruppe) für Serienbremsbeläge und Ersatzbremsbeläge einsetzt und in den Dokumenten seinen Status als Original Equipment Manufacturer (OEM) verwenden kann.
Dies ist in der Europäischen Union kein Problem, es ist völlig in Ordnung, Austauschbremsbeläge nach UNECE Reg. 13 H zu zertifizieren. Ein OEM muss für den Austausch von Bremsbelägen nicht die UNECE Reg. 90 verwenden.

Überblick über die UNECE Reg. 90

UNECE R90 bietet einen einheitlichen Rahmen für die Genehmigung von Austauschbremsbelagbaugruppen, Trommelbremsbelägen sowie Scheiben und Trommeln für Kraftfahrzeuge und deren Anhänger.
Die UNECE R90, die Schlüsselersatzteile für Bremsen umfasst, ist eng mit der UNECE R13/R13-H und R78 verbunden, die die Bremssysteme für Nutzfahrzeuge/Pkw bzw. Motorräder regeln. Die Bestimmungen für den Trommelbremsbelag gelten insbesondere für mittlere und schwere Fahrzeuge und Anhänger.
Während diese Regel spezifische Situationen für Austauschbremsbeläge betrifft, können diese Produkte alternativ durch die UNECE R13/13-H oder R78 genehmigt werden. Folglich bedürfen nach den vorstehenden Regeln genehmigte Produkte keiner nachträglichen erneuten Genehmigung nach UNECE R90 für den Einsatz in der Fahrzeugwartung.

Was bedeutet das für den koreanischen Markt?

Einerseits ist in dem EU-KOREA Freihandelsabkommen (ab Mai 2011 in der Republik Korea rechtswirksam) in Artikel 3 unter a) ii) festgehalten:
„Korea shall accept any product that complies with the
requirements listed in Table 1 of Appendix 2-C-3 as
complying with the corresponding provisions of the applicable
Korean technical regulations (1)“.

In der Anlage 2-C-3 (die zusammenfast, welche UNECE-Regelungen den koreanischen Vorschriften entsprechen) findet man, dass die UNECE Reg. 13 H dem KMVSS Artikel 15 und Artikel 90 Pos. 2 für PKW-Bremsen entspricht. So sollten die lokalen Behörden die UNECE- Reg. 13 H Typzulassungen für OEM-Ersatzbremsbeläge akzeptieren, da diese Teil der Bremsen als System sind, für das die koreanischen Behörden die Typgenehmigungen nach EU-Korea FTA akzeptieren.

Auf der anderen Seite wird in der KMVSS selbst festgestellt, dass „… der in Kraftfahrzeugen eingebaute Bremsschlauch und Bremsbelag der Norm des Artikels 112-2 und des Artikels 112-10 entsprechen müssen.“
Artikel 110-12 besagt: „(Bremsbelag) Der in einem Fahrzeug verwendete Bremsbelag muss den Anforderungen der Tabelle 30-6 entsprechen.“

Vergleich von UNECE Reg. 90 und der KMVSS

Die oben genannte Tabelle 30-6 und die UNECE-Reg. 90 sind hinsichtlich der technischen Aspekte von (Ersatz-)Bremsbelägen sehr ähnlich. (siehe Tabelle 30-06 der KMVSS und die Themen 5.2.2.2.1. und 5.2.2.2.2. in der UNECE Reg. 90).
Mit diesen Informationen kann man davon ausgehen, dass die lokalen koreanischen Behörden nur die UNECE Reg. 90 für Ersatzbremsbeläge akzeptieren, da diese auch nicht Teil eines Bremssystems sind, sondern separat verpackt am Zoll in Korea ankommen und importiert werden), und somit die UNECE Reg. 90 der KMVSS 110-12 am ähnlichsten ist.

Problemlösungsszenarien

Die Situation hängt von zwei Diskussionspunkten ab: Wie sehr wollen die koreanischen Behörden ausländischen Importeuren und Automobilhersteller ihre eigene Auslegung der Regulatorik anlasten und wie viel Gewicht legen sie auf den rechtlichen Aspekt der Einfuhr von Ersatzbremsbelägen und nicht auf den Verbraucherschutz bzw. technischen Aspekt.

Es gibt nun drei Möglichkeiten, diese Herausforderung zu lösen:

1. Ausstellung eines Bestätigungsschreiben des OEM, welches für die importierten Ersatzbremsbeläge die technischen Kriterien der Tabelle 30-06 in KMVSS nachweist.
2. Re-Zertifizierung von Ersatzbremsbelägen nach UNECE Reg. 90
3. Bescheinigung der Ersatzbremsbeläge vor Ort in Korea gemäß Artikel 110-12.

Diese Thematik ist aufgrund des Umfangs der nach Korea gelieferten Ersatzbremsbeläge und der damit verbundenen Sanktionen von größerer Bedeutung als andere After-Sales Produkte, falls die koreanischen Behörden die bereitgestellten Dokumente nach dem Selbstzertifizierungsprozess nicht akzeptieren sollten.

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