Das Dekret ist seit 1.Mai 2022 in Kraft, wobei die spezifischen Anforderungen an die Umweltkennzeichnung vorwiegend in Abhängigkeit von der Größe eines Unternehmens stufenweise geltend gemacht werden:
1. Januar 2023: Jahresumsatz > 50 Mio. € Absatz
Platzierung von mindestens 25.000 Einheiten auf dem französischen Markt
1. Januar 2024: Jahresumsatz > 20 Mio. € Absatz
Platzierung von 10.000 Einheiten auf dem französischen Markt
1. Januar 2025: Jahresumsatz > 10 Mio. € Absatz
Platzierung von mindestens 10.000 Einheiten auf dem französischen Markt
Das Dekret verpflichtet Unternehmen zur Information über die Umwelteigenschaften von Produkten und Verpackungen. Hierzu können die Informationen elektronisch, durch Etikettierung oder auf eine andere klare und eindeutige Weise verfügbar gemacht werden.
Folgende Informationen sind zu kommunizieren: