Was ist neu?
Durchführung interner Risikoanalysen
Unternehmen müssen mögliche Risiken ihrer Produkte identifizieren und diese kritisch bewerten. Im Falle der Annahme eines gefährlichen Produkts sollten unverzüglich die erforderlichen Korrektur- und Abhilfemaßnahmen ergriffen werden, einschließlich einer möglichen Rücknahme vom Markt oder eines Rückrufs. Außerdem ist es wichtig, dass die Verbraucher und Marktüberwachungsbehörden der betroffenen Mitgliedstaaten über das Product Safety Business Alert Gateway informiert werden.
Erstellung einer technischen Dokumentation
Der Hersteller ist verpflichtet, für jedes Produkt technische Unterlagen zu erstellen. Diese müssen mindestens eine allgemeine Beschreibung des Produkts und seiner wesentlichen Eigenschaften enthalten. Es gibt keine Bagatellklausel, die minderkomplexe Trivialprodukte ausnimmt. Je nach Produktrisiken kann das Pflichtenprogramm des Herstellers umfangreicher werden. Der Hersteller muss die technischen Unterlagen für mindestens zehn Jahre nach Inverkehrbringen des Produktes aufbewahren.
Ausweitung des persönlichen Anwendungsbereichs
Anbieter von Online-Marktplätzen und Fulfilment-Dienstleister wurden als neue Pflichtenadressaten in die Verordnung mit aufgenommen.
Anbringung einer zentralen Kontaktstelle
Wirtschaftsakteure (Hersteller, Einführer oder Händler) müssen sicherstellen, dass eine zentrale E-Mail-Adresse auf dem Produkt oder der Verpackung angegeben ist, um die Kommunikation mit Aufsichtsbehörden und Kunden zu erleichtern.
Anwendungsbereich
Die neue EU-Verordnung betrifft eine breite Palette von in Verkehr gebrachten oder auf dem Markt bereitgestellten Vebraucherprodukten im nicht-harmonisierten Bereich, von Spielzeug und Elektronik bis hin zu Bau- und Freizeitprodukten.
Es ist wichtig zu beachten, dass bestimmte Produktkategorien wie Lebensmittel, lebende Pflanzen oder Tiere, Antiquitäten und Produkte, die eigenen spezifischen Vorschriften unterliegen, von der Verordnung ausgenommen sind. Wir empfehlen Unternehmen, zu prüfen, ob ihre Produkte unter diese Ausnahmen fallen und sich bereits vor Ablauf der 18 monatigen Übergangsfrist mit den neuen produktsicherheitsrechtlichen Regelungen auseinanderzusetzen, um rechtliche Risiken von Anfang an zu minimieren. Unsere Experten der MCG unterstützen Sie dabei gerne.