Weiterer Ausschluss von Automotive Produkten aus der CCC Pflicht.
Mit dem CNCA Announcement No. 44 wurden weitere Produktkategorien aus der CCC-Pflicht ausgeschlossen. Somit ist dies eine Fortführung der Reduktion von CCC-pflichtigen Automotive-Produktgruppen, die bereits im Jahre 2018 durch die veröffentlichten Announcements No. 11 und No. 29 verringert wurde.
Neben den Alarmanlagen, Bremsschläuchen, Fanfaren, Kraftstofftanks sowie Motorrad-Motoren aus dem Announcement No. 11 und den Reflektoren aus dem Announcement No. 29, sind ab sofort Innenraummaterialien, Türschlösser und Scharniere nicht mehr CCC-zertifizierungspflichtig.
Erweiterung des Produktumfangs für die Selbstdeklaration.
Mit dem Announcement No. 44 wurde auch der Produktumfang für die Selbstdeklaration erweitert. Folgende Produktkategorien sind ab dem 01. Januar 2020 mit dem Selbstdeklaration-Schema CCC zu zertifzieren:
- Sicherheitsgurte (CNCA-C11-04: 2014)
- Außenbeleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtung (CNCA-C11-07: 2014)
- Sitz- und Kopfstütze (CNCA-C11-04: 2014)
- Rückspiegel (CNCA-C11-08: 2014)
- Sicherheitsglas (CNCA-C13-01: 2014).
Bis zum 31. Oktober 2020 müssen alle betroffenen, traditionellen CCC-Zertifikate in CCC-Selbstdeklarationszertifikate umgewandelt werden.
Traditionelle CCC-Zertifikate werden am 1. November 2020 gelöscht.
Übergang von traditionellen Zertifikaten zu Selbstdeklaration.
Hersteller der genannten Produkte können bis zum 31. Dezember 2019 zwischen dem traditionellen Zertifizierungsverfahren und der CCC-Selbstdeklaration wählen.
Ab dem 1. Januar 2020 kann nur noch eine CCC-Selbstdeklaration für neue Produkte/Änderungen zu zertifizierten Produkten sowie laufende Zertifizierungen eingeholt und umgesetzt werden. Für die ausgeschlossenen CCC-relevanten Produkte (Innenmaterialien, Türscharniere & Schlösser) gelten weiterhin die chinesischen GB-Standards (GB 8410-2006, GB 15086-2013). Um Produkte in China legal importieren oder verkaufen zu können, ist die Einhaltung dieser chinesischen Normen unerlässlich.