Ziele der PPWR.
Die Verordnung zielt darauf ab, unnötige Verpackungen und Abfälle zu reduzieren sowie Mehrwegsysteme und Recycling zu fördern. Für nahezu jedes Unternehmen stellt die Änderung der Verpackungsstrategie – von der Lieferkette bis zur Kennzeichnung – eine branchenübergreifende Herausforderung dar. Gleichzeitig fordert die noch unvollständige Gesetzgebung Unternehmen dazu auf, agil zu bleiben und sich flexibel auf künftige Änderungen einzustellen.
Nachhaltigkeit verschafft Wettbewerbsvorteil.
Hintergrund – Mehr als eine Richtlinie.
Die PPWR löst die bisherige Verpackungsrichtlinie 94/62/EG ab und etabliert ein vollharmonisiertes Regelwerk im Sinne des EU Green Deals. Anders als bei Richtlinien entfaltet die Verordnung unmittelbare Rechtswirkung, sodass nationale Gesetze angepasst werden müssen. Seit Inkrafttreten am 11. Februar 2025 gilt eine 18-monatige Übergangsfrist, die am 12. August 2026 endet.
Relevanz für Ihr Unternehmen.
Die PPWR betrifft alle Wirtschaftsakteure in der Lieferkette.
Erzeuger, Hersteller, Importeure oder Vertreiber - jeder Wirtschaftsakteur unterliegt spezifischen Pflichten, die es zu ermitteln und zu bewerten gilt.
Die Pflichten variieren von einer Konformitätsbewertung für den Erzeuger gem. Artikel 35–39 PPWR, die eine Konformität gem. Artikel 5-11 PPWR bescheinigt, den Informationspflichten der Lieferanten gem. Artikel 16 PPWR, bis hin zu Fällen in denen die Plichten des Erzeugers auch für Importeure und Vertreiber gelten, Artikel 21 PPWR.
Hierbei gilt es, die spezifischen Pflichten anhand der konkreten Stellung in der Lieferkette zu bestimmen.
Von der Lieferkette bis zur Kennzeichnung.
Inhaltliche Schwerpunkte der PPWR.
1. Stoffbeschränkungen in Verpackungen (Artikel 5):
Diese Einschränkungen gehören zu den ersten die in Kraft treten. Kumulative Beschränkungen von Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertigem Chrom in Höhe von 100 mg/kg sowie Vorgaben zur Verwendung von PFAS sind nur die bis dato bekannten.
2. Recyclingfähigkeit aller Verpackungen ab 2030 (Artikel 6):
Anhand von Vorgaben der Kommission sind Verpackungen recyclingorientiert zu gestalten. Mindestanteile von 70% ab dem Jahr 2030 sind hier möglich und werden in Zukunft zunehmen.
3. Mindestrezyklatanteile in Kunststoffverpackungen (Artikel 7):
Hersteller von Verpackungen haben Mindestprozentsätze für die Verwendung von Rezyklaten aus Kunststoffabfällen einzuhalten.
4. Minimierung von Verpackungen (Artikel 10):
Verpackungen sollen in Gewicht und Volumen auf ein erforderliches Mindestmaß reduziert werden.
5. Fokus auf Mehrwegverpackungen (Artikel 11):
Neue Vorgaben, welche Verpackungen als wiederverwendbar gelten und Ziele zur Erhöhung von solchen Verpackungen werden durch die Verordnung dargelegt.
6. Erweiterte Herstellerverantwortung (EPR):
Erweiterung der Verantwortung der Hersteller von Verpackungen, inklusive Auflagen bezüglich Sammlung, Sortierung und Recycling entlang des gesamten Lebenszyklus.
Essenzielle Bestandteile für Zukunfts-Verpackungen.
Ein dynamischer Rahmen.
Bis zum Inkrafttreten der ersten Anforderungen im August 2026 bleiben noch maximal 18 Monate.
Die PPWR bleibt trotz Ihres Geltungsbeginns ein unvollständiges Regelwerk. Diese Lücken machen es für Unternehmen unabdingbar, zwei Strategien parallel zu verfolgen:
Kurzfristige Umsetzung bekannter Vorgaben (z.B. Stoffbeschränkungen)
sowie
Langfristige Flexibilität als Reaktion auf künftige Änderungen (z.B. ab 2030 geplante Quoten für Rezyklateinsatz)
und
Beobachtung von Entwicklungen auf europäischer und nationaler Ebene
Vom Screening zur strategischen Neuausrichtung.
Die nächsten Schritte für Ihr Unternehmen.
1. Bestandsaufnahme:
Analyse des aktuellen Verpackungsportfolios und Überprüfung auf Konformität mit den bekannten Anforderungen.
2. Gap-Analyse:
Identifikation von Lücken in der Verpackungsstrategie und Priorisierung notwendiger Maßnahmen.
3. Strategieentwicklung:
Erarbeitung eines individuellen Umsetzungsplans unter Berücksichtigung der Übergangsfristen.
4. Umsetzung und Prozessanpassung:
Anpassung des Verpackungskonzepts und der internen Prozesse – inklusive neuer Dokumentations- und Nachweispflichten.
Strukturierte Umsetzung minimiert Risiken.
Fazit.
Die PPWR ist weit mehr als ein Compliance-Thema – sie bündelt Anforderungen, die Ihr Unternehmen nachhaltig betreffen. Dieses Umbruchmoment bietet die Chance, regulatorische Sicherheit mit der Umstellung auf nachhaltige, kreislauffähige Verpackungen zu verbinden und somit einen Wettbewerbsvorteil zu sichern.
Nutzen Sie die Übergangsfrist als strategischen Vorsprung.
Kontaktieren Sie uns.
Erfahren Sie, wie die Munich Consulting Group Sie unterstützen kann – von der gemeinsamen Gap-Analyse über die Identifizierung von Risikofeldern bis hin zur Entwicklung konkreter Maßnahmen und einem Early Warning System, um die PPWR als Chance für Ihr Unternehmen zu nutzen.
