Zulassungsvorschriften in Deutschland
Laut neuem Beschluss dürfen Elektro-Tretroller künftig mit einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 20 km/h ausschließlich auf Radwegen bzw. Radfahrstreifen, sofern nicht vorhanden auch auf der Straße fahren. Die Nutzung von Fußgängerwegen und Fußgängerzonen ist nicht zugelassen. Nach der neuen Regelung gilt für alle E-Scooter ein Mindestalter von 14 Jahren sowie keine Helm- und Führerscheinpflicht. Allerdings unterliegen sie einer Versicherungspflicht und müssen daher ein Versicherungskennzeichen tragen.
Besonderheiten für Hersteller und Inverkehrbringer
Neben der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV), die primär eine Einteilung, beziehunsweise Klassifizierung der verschiedenen elektrischen Kleinstfahrzeuge, wie z. B. E-Roller aufzeigt und deren rechtliche Bestimmungen daraus ableitet, gilt es auf EU Ebene und somit für Deutschland noch eine Vielzahl anderer bindener Richtlinien und gesetzlicher Bestimmungen zu berücksichtigen.
An oberster Stelle steht hier die Produktsicherheit (Richtline 2001/95EC), die für alle Produkte verpflichtend ist, ferner gilt es je nach den technischen Eigenschaften noch weitere Bestimmungen zu prüfen, wie z. B. Spielzeugrichtline, Batterierichtlinie, REACH-Verordnung und Weitere. Hersteller und Inverkehrbringer sollten neben den technischen Eigenschaften die mit der eKFV einhergehen dringend auf die Einhaltung der verpflichtenden Verordnungen betreffend der Produktsicherheit und des Verbraucherschutzes achten um grundlegend konforme Produkte zu vertreiben.
Auszug der zu beachtenden technischen Regularien für E-Scooter
Besonders die Beschaffung von Teilkomponenten oder gesamten Scootern mittels Dritthersteller oder Lieferanten bedeutet für Inverkehrbringer und Anbieter der E-Scooter in Deutschland besondere Sorgfaltspflicht in punkto Produktkonformität und Produktsicherheit. Je nach Ausstattung und Variante müssen E-Scooter unter anderem der Maschinenrichtlinie (2006/42/EG), der Richtlinie über elektromagnetische Verträglichkeit (2014/30/EU) sowie der Richtlinie zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro‐ und Elektronikgeräten (2011/65/EU) und je nach Verwendung der Ladetechnik der Niederspannungsrichtlinie (2014/35/EU) entsprechen.