Inmetro – Strengere Anforderungen an Low Volume Regelung in Brasilien.

Inmetro – Strengere Anforderungen an Low Volume Regelung in Brasilien.

Die im brasilianischen Markt gebräuchliche Mindermengenregelung (Low Volume) erweist sich als äußerst effiziente Alternative zur regulären Inmetro-Zertifizierung. Die Regelung ermöglicht die Einfuhr einer begrenzten Anzahl an einzelnen Bauteilen je relevanter Produktkategorie. Hierfür ist eine formelle Anmeldung nötig, welcher ein Testbericht des Herstellers in portugiesischer Sprache beizufügen ist. Der Testbericht sollte das Bauteil, welches für die Mindermengenregelung angemeldet werden soll, möglichst exakt benennen.

Herausforderungen der Low-Volume-Regelung

Welche Voraussetzungen an die Anmeldung und die beiligenden Testdokumente gestellt werden, wird im folgenden Artikel verdeutlicht. Die Art des heranzuziehenden Testberichts kann variieren. Ein Erstbemusterungsbericht kann ebenso tauglich sein, wie beispielsweise ein Langzeitbelastungstest oder ein Maximalbelastungsergebnis. Im Idealfall bezieht sich der Bericht exakt auf die für die Mindermengenregelung vorgesehenen Teilenummern oder die Produktfamilie und das Fahrzeugmodell. Dies ist nicht immer der Fall, da bei Zulieferern oftmals nur interne Bauteilcodes verwendet werden und nicht die des OEM. Hier bedarf es einer individuellen Lösung im Einzelfall. Alle Testberichte müssen notariell beglaubigt ins Portugiesische übersetzt werden, bevor sie der Behörde vorgelegt werden, da sie sonst nicht von der Behörde (Inmetro) akzeptiert werden.

Lückenlose Dokumentation ist Pflicht.

Umsetzung und Import mit der Low-Volume-Regelung

Die Gültigkeitsdauer einer Low-Volume-Anmeldung beträgt vier Jahre. Bereits zwei Jahre nach der Anmeldung muss allerdings eine Verlängerung beantragt werden, die die Anmeldung aufrecht erhält. Für diese Verlängerung fordert die Behörde einen weiteren Testbericht, der sich vom initial verwendeten Testbericht unterscheidet und im Idealfall ein aktuelleres Testverfahren widerspiegelt. Sollte die Frist zur Verlängerung der Anmeldung versäumt werden, wird diese für ungültig erklärt und es bedarf eines neuen Verfahrens um das angemeldete Bauteil erneut als importfähig deklarieren zu können.

Wenn man von einem durchschnittlichen Lebenszyklus eines Automotive-Ersatzteils von 20 bis 25 Jahren ausgeht, sind somit eine Vielzahl von unterschiedlichen Tests notwendig, welche regelmäßig durchgeführt werden müssen. Dies stellt viele Hersteller vor Probleme, da entweder nur initial zur Abnahme eine Bauteilprüfung stattfand, oder im Verhältnis zum Absatzvolumen enorme Kosten für zusätzliche Testverfahren entstehen können. So kann aus einer anfangs sehr wirtschaftlichen Importlösung schnell ein teures und nicht rentables Unterfangen entstehen.

Laufendes Monitoring ist unerlässlich.

Zukünftige Entwicklung und Ausblick

Die Grundlagen der Mindermengenregelung wie beispielsweise die Ausweitung auf die meisten der Inmetro-zertifizierungspflichtigen Produktkategorien oder die maximale Anzahl an individuellen Bauteilen unterliegen nahezu keiner Dynamik. Sofern nicht neue Kategorien hinzukommen oder aus dem Relevanzspektrum fallen, sind hierfür keine Änderungen zu erwarten. Die Umsetzung und Durchführung hat sich innerhalb der letzten Monate allerdings deutlich verschärft. Eine Notwendigkeit von notariell beglaubigten Übersetzungen oder laufend aktuellen Testberichten sind Neuerungen, die zu erheblichen Prozess- und Kostenanpassungen führen. Die Rentabilität im Vergleich zur Zertifizierung muss zukünftig wesentlich genauer untersucht werden, was die Low-Volume-Regelung auf den zweiten Blick etwas unattraktiver und träger macht, als sie auf den ersten Blick zu sein scheint.

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