Importlizenz für Automotive Aluminiumräder in Russland.

Importlizenz für Automotive Aluminiumräder in Russland.

Vom 10. April bis zum 9. Oktober 2019 ist es beim Import von Aluminiumrädern nach Russland notwendig, dem Zoll eine Lizenz des Ministeriums für Industrie und Handel der Russischen Föderation (Minpromtorg) zu erteilen. Dieses Verfahren wird durch den Beschluss der Regierung der Russischen Föderation vom 21.03.2019 № 303 „Über die Lizenzierung von Aluminiumrädern“ festgelegt.

Besondere Einfuhrbestimmungen für Räder aus Nicht-Mitgliedsstaaten

Für die Einfuhr von Rädern aus Ländern, die nicht Mitglied der eurasischen Wirtschaftsunion und nicht Vertragsparteien des Genfer Abkommens sind, wurde eine Lizenzpflicht eingeführt. Für die Einfuhr von neuen und gebrauchten Rädern ist diese Lizenz erforderlich.

Alle Scheibenräder mit dem EEU-Außenhandel HS-Code 8708 70 500 9 sind genehmigungspflichtig. Es handelt sich um Leichtmetallräder für Pkw und Transporter, Lkw bis 3,5 Tonnen und Anhänger bis 3,5 Tonnen.

Besondere Regelung bei Rädern aus China und USA

Bei der Einfuhr von Aluminiumrädern aus China und den Vereinigten Staaten nach Russland ist es notwendig, den Zollbehörden eine vom Ministerium für Industrie und Handel der Russischen Föderation ausgestellte Lizenz vorzulegen.

Für das Fehlen dieser Lizenz kann es zu einer Geldstrafe für juristische Personen von 50.000 bis 300.000 Rubel mit Beschlagnahmung von Waren kommen.

Verfahren um die Lizenz zu beantragen

Wenn Aluminiumräder in den Geltungsbereich der UN-Regelung Nr. 124 fallen, ist es notwendig, folgende Dokumente bereitzustellen:

  • Kopien der Bestätigung über die Typgenehmigung nach der UN-Regelung Nr. 124
  • das Originalschreiben des Bundesamtes für technische Regulierung und Metrologie, das die Gültigkeit der oben genannten Kopie über die Genehmigung des Typs der Räder aus Aluminium bestätigt

Wenn die Aluminiumräder nicht in den Geltungsbereich der UN-Regelung Nr. 124 fallen, ist es notwendig, folgende Dokumente bereitzustellen::

  • Original oder Kopie des Vertrages über die Lieferung von Aluminiumrädern
  • Erklärungen des Aluminiumradherstellers, dass Aluminiumräder nicht für Fahrzeuge der Klassen M1, M1G, N1G, N1G, N1G, N1G, N1G, O1 und O2 bestimmt sind (freie Form)
  • das Originalschreiben des Bundesamtes für technische Regulierung und Metrologie, in dem es heißt, dass importierte Aluminiumräder nicht in den Geltungsbereich der UN-Regelung Nr. 124 fallen
Zu Product Compliance

Mehr Insights.

REACH-Verordnung:
Wichtige Neuerungen für Unternehmen.

Die EU hat erneut den Anhang XVII der REACH-Verordnung überarbeitet und damit wichtige Neuerungen für Unternehmen eingeführt. Mit den Änderungsverordnungen (EU) 2024/1328 vom 16. Mai 2024 und (EU) 2024/2462 vom 19. September 2024 werden zusätzliche Beschränkungen und Verbote für die Verwendung und das Inverkehrbringen von bestimmten chemischen Stoffen festgelegt.

Weiterlesen

Triman & Info-Tri: Neuerungen zur Kennzeichnung von Elektroprodukten und Textilien in Frankreich.

Triman ist ein seit dem 1. Januar 2015 gesetzlich vorgeschriebenes Recycling-Symbol im Rahmen des französischen Umweltrechts. Ursprünglich von der französischen Agentur für Umwelt- und Energiemanagement (ADEME) entwickelt, werden Produkte und/oder Verpackungen gekennzeichnet, die recycelbar sind und einer getrennten Sammlung zugeführt werden sollten. Beispielsweise betroffene Produkte: Kleidung, Schuhe, Möbel, Reifen, Papierprodukte.

Weiterlesen

Persistente Organische Schadstoffe.

Persistente organische Schadstoffe (POPs) sind kohlenstoffbasierte chemische Verbindungen, die lange in der Umwelt verbleiben, ohne abgebaut zu werden. Sie können chronisch gesundheitsschädlich, krebserregend oder toxisch sein. Da sie sich im Fettgewebe von Lebewesen und damit in der Nahrungskette anreichern, führt ihre Freisetzung in die Umwelt zu einem erheblichen Risiko für alle Lebewesen. POPs können über weite Strecken transportiert werden und fernab ihres Ursprungsortes Schäden verursachen.

Weiterlesen
Alle anzeigen

Get in touch.

Womit können wir Sie und Ihr Unternehmen unterstützen? Kontaktieren Sie uns!

Ihr direkter Draht zur MCG

Tobias Eibl

Tobias Eibl
Product Compliance

Telefon: +49 89 383 46 89 0
E-Mail:

Bitte Anrede wählen.
Bitte Nachnamen angeben.
Bitte E-Mail-Adresse angeben.
Bitte Nachricht eingeben.
Bitte Sicherheitsfrage beantworten.
Bitte Checkbox anwählen.

Die mit * gekennzeichneten Felder sind Pflichtangaben.

Quick Check starten