Für den globalen Kampf gegen die Anreicherung von organischen Schadstoffen in der Umwelt und in Lebewesen ist die Stockholm-Konvention über persistente organische Schadstoffe (POPs) ein zentrales Element. Das Übereinkommen wurde vielfach in nationale Gesetzgebungen überführt. In der Europäischen Union gilt die EU-POP-Verordnung (EU) 2019/1021. Alle zwei Jahre können neue Stoffe in die POP-Liste der Stockholm-Konvention aufgenommen werden. Diese stetigen Neuerungen und Beschränkungen führen zu einer hohen Relevanz des Themas im Bereich Produktkonformität.
Wichtige Beispiele für POPs sind
- Pestizide wie die Insektenschutzmittel DDT und Aldrin
- Industriechemikalien wie polychlorierte Biphenyle (PCBs) in Maschinen, Elektronik oder Dichtungsschäumen und bestimmte per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS)
- Unbeabsichtigte Nebenprodukte von Verbrennungen wie Dioxine
Die Stockholm-Konvention
Das Stockholmer Übereinkommen, auch als Stockholm-Konvention bekannt, trat am 17. Mai 2004 in Kraft und zielt darauf ab, die menschliche Gesundheit und die Umwelt vor den negativen Auswirkungen der Schadstoffe zu schützen. Indem die Produktion und Verwendung von POPs verboten und beschränkt wird, soll deren Freisetzung in die Umwelt reduziert und vermieden werden.
Laufende Ergänzungen um weitere schädliche Chemikalien stellen Unternehmen weltweit vor große Herausforderungen. Produzierende Unternehmen sollten Ergänzungen der POP-Liste in der Stockholm-Konvention streng im Auge behalten, da sie sich in Form von Updates schließlich in den dazugehörigen nationalen Regelwerken zu POPs niederschlagen. Die Aufnahme einer Chemikalie in die Liste an POPs kann weitreichende Auswirkungen auf die Konformität eines Produktes haben.
Die EU-POP-Verordnung
Die Europäische Union setzt die Verpflichtungen der Stockholm-Konvention durch die EU-Verordnung (EU) 2019/1021 über persistente organische Schadstoffe um. Diese Verordnung umfasst unter anderem:
- Verbot oder Beschränkung der Herstellung und Verwendung von POPs
- Regelung der Ein- und Ausfuhr von POPs
- Vorschriften zum Arbeitsschutz und zur Berichterstattung
- Kontinuierliche Anpassung an den aktuellen Stand der POP-Liste
Bedeutung für Unternehmen
Für Unternehmen ergeben sich aus der POP-Verordnung einige Verpflichtungen, darunter:
- Strenge Kontrollen: Produkte müssen frei von gelisteten POPs sein oder strenge Grenzwerte einhalten, falls eine Ausnahme besteht.
- Dokumentationspflichten: Unternehmen müssen nachweisen können, dass ihre Produkte POP-konform sind.
- Ständige Aktualisierung: Da die Liste der regulierten Stoffe regelmäßig erweitert wird, müssen Unternehmen ihr Produktportfolio kontinuierlich überprüfen.
- Globale Auswirkungen: Die weltweite Umsetzung der Stockholm-Konvention in verschiedene nationale Gesetzgebungen erfordert eine globale Product-Compliance-Strategie.
Verstöße gegen die Vorschriften können zu Bußgeldern, Strafverfahren, Produktrückrufen und somit zu erheblichen Reputationsverlusten führen.
Aktuelle Entwicklungen
Die POP-Liste der Stockholm-Konvention wird stetig erweitert. Inzwischen umfasst sie über 30 Chemikalien, darunter die kürzlich hinzugefügten Stoffe Methoxychlor, Dechloran Plus und UV 328, die bisher noch in zahlreichen Konsum- und Industriegütern verwendet werden. Außerdem stehen immer mehr die verbreiteten per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS) im Zentrum der Aufmerksamkeit.
Fazit
Die weltweite Umsetzung der Stockholm-Konvention über persistente organische Schadstoffe bringt große Herausforderungen im Bereich Product Compliance mit sich. Unternehmen müssen ihre Prozesse und Produkte sorgfältig überprüfen und anpassen, damit sie den Anforderungen stets entsprechen. Eine proaktive Herangehensweise und der rasche Ersatz von POPs in Produkten durch umweltfreundlichere Alternativen sind entscheidend, um langfristig wettbewerbsfähig zu bleiben und gleichzeitig einen Beitrag zum Schutz von Menschen und Umwelt zu leisten.
Haben Sie Fragen? Wir beraten Sie gerne!