Internationalisierung der Caravan-Branche.

Internationalisierung der Caravan-Branche.

Ein Freizeitmobil ist nicht nur ein Fahrzeug, das aus einzelnen Komponenten besteht, sondern es ist Lifestyle auf Rädern. Durch vielfältige Neuerungen im Bereich Komfort, Kompaktheit, digitale Vernetzung, Leichtbauweise oder Hybrid-Modelle wird es zu einem Zuhause, in welchem sich der Kunde wohlfühlen soll. Hersteller verbauen dazu unterschiedlichste Teile und Technologien und liefern die fertigen Fahrzeuge in die ganze Welt. Hierbei entstehen jedoch enorme Herausforderungen, da die Vertriebsfähigkeit einzelner Teile, Komponenten und Zubehörprodukte in diversen Märkten sichergestellt werden muss. Vielzählige gesetzliche Rahmenbestimmungen sind oftmals undurchsichtig und die Interpretation zählt nicht zu den Kernkompetenzen der Hersteller. Die Munich Consulting Group betrachtet Caravaning als eines Ihrer Schwerpunkte und unterstützt u.a. bei der Gesetzesüberwachung und -recherche und erstellt Handlungsempfehlungen, damit ein erfogreicher Vertrieb in alle Länder erfolgen kann.

Ein Produkt – Viele Herausforderungen

Nicht nur das serienreife Gesamtprodukt, sondern auch die jeweilig verbauten Einzelteile und das Zubehör unterliegen der Kennzeichnungspflicht, damit diese in unterschiedliche Märkte exportiert werden können. Da ein Freizeitmobil sehr vielfältige Funktionen und Komponenten besitzt, sind die Anforderungen an technische Compliance, für etablierte Hersteller als auch junge Start-Ups, höchst anspruchsvoll. Die Einhaltung von Vorschriften, u.a. an Niederspannungsgeräte, elektromagnetische Verträglichkeit oder die Entsorgung (WEEE) ist essentiell für eine internationale Vermarktung des Produkts. Auch fließend Warmwasser unterliegt Verordnungen, die es zu beachten gilt, zum Beispiel Trinkwasserverordnungen für Boiler.

Zu Product Compliance

Mehr Insights.

CE-Konformität: Ausge­wählte wichtige Updates der letzten 2 Jahre.

Am 20.06.2019 veröffentlichte die EU Kommission die EU Verordnung 2019/1020 über Marktüberwachung und die Konformität von Produkten. Dies zeigt, dass die Überprüfung konformer Produkte aktuell weiter an Bedeutung gewinnt. Insbesondere gilt dies für alle CE-relevanten Produkte. Mit einer CE-Kennzeichnung erklärt der Hersteller, Inverkehrbringer oder EU-Bevollmächtigte gemäß EU-Verordnung 765/2008 und Beschluss 768/2008, dass ein Produkt allen CE-relevanten EU-Richtlinien und deren Harmonisierungsvorschriften erfüllt. Die EU-Richtlinien und harmonsierten Normen werden laufend angepasst. Im Folgenden haben wir die wichtigsten Neuerungen zusammengefasst.

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Inmetro – Gesetzesentwurf zur Zertifizierungspflicht von Anhängerkupplungen.

Im Oktober 2018 wurde ein Gesetzesentwurf zur Inmetro-Zertifizierungspflicht von Anhängerkupplungen vorgestellt. Dieser ist zwar bisher noch nicht in Kraft getreten, bei Umsetzung ist allerdings davon auszugehen, dass innerhalb der darauffolgenden 18 Monate die Implementierung der neuen Anforderungen erfolgt sein muss.

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Die Europäische Verpackungsverordnung „PPWR“.

Die neue EU-Verpackungsverordnung, die voraussichtlich Ende dieses Jahres bis Anfang 2025 final verabschiedet wird, zielt darauf ab, die Menge an Verpackungsabfall zu reduzieren und das Recycling in der gesamten EU zu verbessern. Die PPWR bringt strengere Anforderungen an die Gestaltung, Kennzeichnung, Verwendung und Rücknahme von Verpackungen mit sich und ist Teil des umfassenden Europäischen Green Deals zur Reduktion von Treibhausgasemissionen, Förderung erneuerbarer Energien und Verbesserung der Energieeffizienz. Ziel ist eine Vereinheitlichung der Binnenmarktvorschriften sowie die Förderung eines nachhaltigen Wirtschaftswachstums mit gleichzeitiger Verringerung des ökologischen Fußabdrucks.

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