Internationalisierung der Caravan-Branche.

Internationalisierung der Caravan-Branche.

Ein Freizeitmobil ist nicht nur ein Fahrzeug, das aus einzelnen Komponenten besteht, sondern es ist Lifestyle auf Rädern. Durch vielfältige Neuerungen im Bereich Komfort, Kompaktheit, digitale Vernetzung, Leichtbauweise oder Hybrid-Modelle wird es zu einem Zuhause, in welchem sich der Kunde wohlfühlen soll. Hersteller verbauen dazu unterschiedlichste Teile und Technologien und liefern die fertigen Fahrzeuge in die ganze Welt. Hierbei entstehen jedoch enorme Herausforderungen, da die Vertriebsfähigkeit einzelner Teile, Komponenten und Zubehörprodukte in diversen Märkten sichergestellt werden muss. Vielzählige gesetzliche Rahmenbestimmungen sind oftmals undurchsichtig und die Interpretation zählt nicht zu den Kernkompetenzen der Hersteller. Die Munich Consulting Group betrachtet Caravaning als eines Ihrer Schwerpunkte und unterstützt u.a. bei der Gesetzesüberwachung und -recherche und erstellt Handlungsempfehlungen, damit ein erfogreicher Vertrieb in alle Länder erfolgen kann.

Ein Produkt – Viele Herausforderungen

Nicht nur das serienreife Gesamtprodukt, sondern auch die jeweilig verbauten Einzelteile und das Zubehör unterliegen der Kennzeichnungspflicht, damit diese in unterschiedliche Märkte exportiert werden können. Da ein Freizeitmobil sehr vielfältige Funktionen und Komponenten besitzt, sind die Anforderungen an technische Compliance, für etablierte Hersteller als auch junge Start-Ups, höchst anspruchsvoll. Die Einhaltung von Vorschriften, u.a. an Niederspannungsgeräte, elektromagnetische Verträglichkeit oder die Entsorgung (WEEE) ist essentiell für eine internationale Vermarktung des Produkts. Auch fließend Warmwasser unterliegt Verordnungen, die es zu beachten gilt, zum Beispiel Trinkwasserverordnungen für Boiler.

Zu Product Compliance

Mehr Insights.

Das neue Lieferketten­gesetz:
Ein Schritt zur Vorsorge gegen Menschen­rechts­verstöße.

Das neue Lieferkettengesetz zur Einhaltung der Menschenrechte entlang der gesamten Lieferkette soll bis Ende 2021 verabschiedet werden. Mit dem neuen Gesetz werden kleine bis große Unternehmen mit neuen Anforderungen konfrontiert. Nun sollen sie umfangreiche Compliance-Maßnahmen (wie zum Beispiel die Einrichtung eines Risikomanagementsystems, die Durchführung regelmäßiger Risikoanalysen, die Verabschiedung einer Grundsatzerklärung usw.) treffen, um den Schutz der Menschenrechte im Zusammenhang mit damit verbundenen Lieferketten zu gewährleisten.

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EU-Entwaldungsverordnung 2023/1115: Neue Standards für entwaldungsfreie Lieferketten.

Die EU-Entwaldungsverordnung 2023/1115 setzt neue Standards im Kampf gegen die globale Entwaldung und bringt weitreichende Änderungen und Anforderungen für alle Unternehmen mit sich, die Produkte in Verkehr bringen, die mit Entwaldung in Verbindung stehen könnten. Die neue EU-Verordnung betrifft die Agrarrohstoffe Palmöl, Soja, Holz, Rinder, Kakao, Kaffee und Naturkautschuk, sowie einige ihrer Folgeprodukte. Sie soll sicherstellen, dass diese nur in den Unionsmarkt ein- oder ausgeführt oder darauf bereitgestellt werden, wenn sie nach dem 31. Dezember 2020 nicht zu Entwaldung oder Waldschädigung geführt haben und unter Einhaltung internationaler Menschenrechte sowie relevanter Gesetze der Produktionsländer produziert wurden.

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Revision der CLP-Verordnung: Neue Vorgaben für Chemikalienkennzeichnung und Einstufung.

Die EU hat erneut den Anhang XVII der REACH-Verordnung überarbeitet und damit wichtige Neuerungen für Unternehmen eingeführt. Mit den Änderungsverordnungen (EU) 2024/1328 vom 16. Mai 2024 und (EU) 2024/2462 vom 19. September 2024 werden zusätzliche Beschränkungen und Verbote für die Verwendung und das Inverkehrbringen von bestimmten chemischen Stoffen festgelegt.

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