Inmetro – Gesetzesentwurf zur Zertifizierungspflicht von Anhängerkupplungen.

Inmetro – Gesetzesentwurf zur Zertifizierungspflicht von Anhängerkupplungen.

Sowohl fest installierte als auch abnehmbare Anhängerkupplungen für Personenkraftwagen und Nutzfahrzeuge bis 3,5 Tonnen Gesamtgewicht werden von dem neuen Gesetzesentwurf erfasst. Eine Einführung dieser Regelung würde bedeuten, dass alle relevanten Bauteile nach Ordinance 310/2018 (Entwurfstext) den spezifischen Anforderungen genügen und mit einem speziellen Label versehen werden müssen. Die Umsetzungsfristen hierbei variieren zwischen 18 und 36 Monaten.

Umsetzungsprämissen

Die wichtigste und zugleich kritischste Frist (18 Monate nach in Kraft treten der Ordinance) betrifft den Import der Kupplungskomponenten nach den vorgegebenen Standards und die Einführung des neuen Labels mit allen notwendigen Informationen. Bis zu 24 Monate nach in Kraft treten dürfen Altteile von Hersteller und OEM noch im brasilianischen Markt vertrieben werden, nach dem 24. Monat jedoch nur noch Bauteile, die den neuen Anforderungen ensprechen. Für Dritte beträgt diese Frist 36 Monate.

Die Bauteile müssen nach aktuellem Stand permanent mit spezifischen Informationen markiert werden und es muss eine Einbau- und Bedienungsanleitung mitgeliefert werden. Die technischen Standards nach deren Zugrundelegung die Bauteile gefertigt und getestet werden müssen, werden bereits im Entwurfstext genannt.

Möglichkeit einer Ausnahmeregelung

Üblicherweise räumt die zuständige Behörde eine Reihe von Ausnahmeregelungen ein, um Lieferanten und OEMs zu entlasten oder um bestimmte Fahrzeugmodelle auszunehmen, bei denen von gewissen Qualitätsstandards ausgegangen werden kann. Für bestimmte Produktkategorien gibt es beispielsweise eine Ausnahme für Bauteile, welche in der Serienfertigung eingesetzt werden, für Zusammenbauten oder aufgrund von Leistung oder Verkaufspreis eines Fahrzeugs. Besonders attraktiv für Kupplungeskomponenten dürfte auch die Mindermengenregelung sein, bei welcher die Zertifizierungspflicht für besonders geringe Importmengen aufgehoben wird.

Bisher sind noch keinerlei Anzeichen für Ausnahmeregelungen bekannt und die Regelung lässt auch keine Rückschlüsse darauf zu. Die Erfahrung der vergangenen Jahre hat allerdings gezeigt, dass es gerade in Brasilien keine Regel ohne Ausnahme gibt und man annehmen kann, dass auch die Produktkategorie Anhängerkupplung, sollte diese zertifizierungspflichtig werden, zu mindestens einer Ausnahmeregelung hinzugefügt wird.

Es bleibt damit abzuwarten, wie die Behörde entscheiden wird und wann eine Regelung tatsächlich in Kraft tritt. Eine detaillierte Analyse der Anforderungen und die Planung von Umsetzungsmaßnahmen ist somit noch nicht zwingend erforderlich, die Überwachung der gesetzlichen Änderungen und Neuerungen allerdings empfehlenswert um eine reibungslose Implementierung zu gewährleisten.

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