Technische Vorschriften für Funkelektronik in der Ukraine.

Technische Vorschriften für Funkelektronik in der Ukraine.

Diese technischen Vorschriften (TRs) unterliegen der Entscheidung № 355 „Über die Genehmigung der vom Ministerkabinett der Ukraine vom 24.05.2017 angewandten Technischen Vorschriften für Funkgeräte“ (UA RED TR).
Die ukrainischen TRs für Funkelektronik sind identisch mit der Richtlinie 2014/53/EU des Europäischen Parlaments und des Europäischen Rates vom 16. April 2014.

Zuvor ausgestellte Zertifikate waren bis zum 01.04.2019 gültig. Zertifikate, welche im Zeitraum vom 01.04.2018 bis 01.04.2019 und darüber hinaus verlängert wurden, mussten bereits nach den neuen Vorschriften erstellt werden.

Am 10.04.2019 wurde durch das Ministerkabinett eine Änderung veröffentlicht, welche funkelektronische Bauteile als Ersatzteile in Fahrzeugen bis einschließlich 31.12.2019 vom Geltungsbereich ausschließt.

Der Hersteller muss nachweisen, dass die Funkelektronik den grundlegenden technischen Anforderungen entsprechen:

Die betroffenen Bauteile sollen so entwickelt werden, dass sie der Gesundheit und Sicherheit von Menschen und Haustieren nicht schaden.

Folgende Anforderungen sollen auch berücksichtigt werden:

  • Die Sicherheitsanforderungen, die in den „Technischen Vorschriften für Elektrische Niederspannungsgeräte“ (Low Voltage Electric Equipment) festgelegt sind, die durch die Verordnung des Ministerkabinetts der Ukraine vom 16. Dezember 2015 N 1067 genehmigt wurden (jedoch ist die Verwendung von Spannungseinschränkungen ausgenommen)
  • Das angemessene Niveau der Elektromagnetischen Verträglichkeit (EMV), festgelegt in der „Technischen Verordnung über die Elektromagnetische Verträglichkeit von Geräten“, genehmigt durch die Verordnung des Ministerkabinetts der Ukraine vom 16. Dezember 2015 N 1077

Verfahren der Konformitätsbewertung.

Die Konformität kann mit einem der folgenden Konformitätsbewertungsverfahren nachgewiesen werden:

1. Interne Produktionskontrolle gemäß Anhang 1, Modul A
2. Baumusterprüfung kombiniert mit typischer Übereinstimmung durch interne Produktionskontrolle gemäß     Anhang 2, Module B und C
3. Compliance auf Basis der gesamten Qualitätssicherung nach Anhang 3, Modul H

Die technische Konformität muss auf dem Produkt oder der Verpackung nachgewiesen werden.

Wenn die Ergebnisse der Konformitätsbewertung der Funkelektronik die vollständige Einhaltung dieser technischen Vorschriften belegen, müssen Hersteller eine Konformitätserklärung (gemäß den Anhängen 5 und 6 der technischen Vorschriften für elektronische Funkelektronik in der Ukraine) verfassen und das Konformitätskennzeichen auf Produkt, technischem Datenschild, technischer Dokumentation oder Verpackung anbringen.

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