Der Hersteller muss nachweisen, dass die Funkelektronik den grundlegenden technischen Anforderungen entsprechen:
Die betroffenen Bauteile sollen so entwickelt werden, dass sie der Gesundheit und Sicherheit von Menschen und Haustieren nicht schaden.
Folgende Anforderungen sollen auch berücksichtigt werden:
- Die Sicherheitsanforderungen, die in den „Technischen Vorschriften für Elektrische Niederspannungsgeräte“ (Low Voltage Electric Equipment) festgelegt sind, die durch die Verordnung des Ministerkabinetts der Ukraine vom 16. Dezember 2015 N 1067 genehmigt wurden (jedoch ist die Verwendung von Spannungseinschränkungen ausgenommen)
- Das angemessene Niveau der Elektromagnetischen Verträglichkeit (EMV), festgelegt in der „Technischen Verordnung über die Elektromagnetische Verträglichkeit von Geräten“, genehmigt durch die Verordnung des Ministerkabinetts der Ukraine vom 16. Dezember 2015 N 1077
Verfahren der Konformitätsbewertung.
Die Konformität kann mit einem der folgenden Konformitätsbewertungsverfahren nachgewiesen werden:
1. Interne Produktionskontrolle gemäß Anhang 1, Modul A
2. Baumusterprüfung kombiniert mit typischer Übereinstimmung durch interne Produktionskontrolle gemäß Anhang 2, Module B und C
3. Compliance auf Basis der gesamten Qualitätssicherung nach Anhang 3, Modul H
Die technische Konformität muss auf dem Produkt oder der Verpackung nachgewiesen werden.
Wenn die Ergebnisse der Konformitätsbewertung der Funkelektronik die vollständige Einhaltung dieser technischen Vorschriften belegen, müssen Hersteller eine Konformitätserklärung (gemäß den Anhängen 5 und 6 der technischen Vorschriften für elektronische Funkelektronik in der Ukraine) verfassen und das Konformitätskennzeichen auf Produkt, technischem Datenschild, technischer Dokumentation oder Verpackung anbringen.