Update zu den Nationalen Verpackungsgesetzen in der EU.

Update zu den Nationalen Verpackungsgesetzen in der EU.

Mit dem Inkrafttreten der Verpackungsrichtlinie (EU) 2018/852 und der Abfallrahmenrichtlinie (EU) 2018/851 wurde ein europarechtlich übergreifendes Framework für verpackungsrechtliche Pflichten geschaffen. Aufgrund des Rechtscharakters erfolgt die Umsetzung auf nationaler Ebene.
Die Konsequenz: Eine Sammlung heterogener nationaler Verpackungsregelungen und Institutionen. Hier treffen die Freiheiten des harmonisierten EU-Warenmarktes mit den ökologischen Zielen und Strukturen der Kreislaufwirtschaft aufeinander - ein ausschließlich durch Richtlinien geregelter Rechtsrahmen bildet Hemmnisse für Wirtschaftsakteure, die innerhalb der EU-internen nationalen Grenzen agieren wollen. Neben anderen EU-Staaten bilden Frankreich mit „Triman" und Italien mit seinen Vorgaben zur Materialkennzeichnung entscheidende Vorreiter in der Implementierung der beiden EU-Richtlinien von 2018.

Italien implementiert 2022 freiwillige EU-Vorgaben als Pflichten für Händler und Importeure:

Per Dekret Nr. 116 vom 3. September 2020 tritt für den italienischen Markt mit 1. Januar 2022 eine strenge Kennzeichnungspflicht für Verpackungen in Kraft, welche Inverkehrbringer dazu verpflichtet, das Material von Verpackungen zu kennzeichnen. Diese Verpflichtung richtet sich an Händler und Vertreiber, aber auch Abfüller, Verwender von Verpackungen und Importeure von befüllten Verpackungen sollen verantwortlich gemacht werden können. Dieses Gesetzesdekret implementiert demzufolge eine gemeinsame Verantwortung aller Akteure entlang der Lieferkette: Zentrale Zielsetzung ist es, die Implikationen von Verpackungen und Verpackungsabfällen auf die Umwelt zu reduzieren.

Konkret beschreibt die Umweltkennzeichnung zwei Pflichten:

  • Angabe des Materials der Verpackung durch den Produzenten: Hierfür ist der alphanumerische Code zur Angabe des Verpackungsmaterials gemäß der Entscheidung 97/129/EG zu verwenden.
  • Für das B2C-Geschäft bestimmte Verpackungen müssen zudem einen eindeutigen Entsorgungshinweis in italienischer Sprache führen. Eindeutige Spezifikationen zum Format dieser Hinweise sind im Status Quo nicht festgelegt. Für andere Unternehmen gedachte Verpackungen (B2B) sind von dieser Hinweispflicht befreit.
Um die Umsetzung der Vorgaben nach 1. Januar 2022 für betroffene Akteure zu erleichtern, novelliert Gesetz Nr. 69 vom 21. Mai 2021 die im Vorfeld festgelegte Umsetzung und erlaubt zudem einen Abverkauf von bereits vor 1. Januar 2022 existierenden Verpackungen, sofern diese bereits vor Stichdatum erstmalig in Italien in Verkehr gebracht oder gelabelt worden sind.

Der französische „Triman“ wird 2022 mit Sortieranweisungen ergänzt:

Triman ist seit dem 1.Januar 2015 ein in Frankreich gesetzlich vorgeschriebenes Recycling-Symbol im Rahmen des Umweltrechts. Ursprünglich von der französischen Agentur für Umwelt- und Energiemanagement (ADEME) entwickelt, kennzeichnet es Produkte und/oder Verpackungen, die recycelbar sind und einer getrennten Sammlung zugeführt werden können. Am 29. Juni 2021 wurde hierzu die Durchführungsverordnung zu den im Kreislaufwirtschaftsgesetz vorgesehenen Änderungen hinsichtlich der Kennzeichnungspflichten für Haushaltsverpackungen und Produkte, die einer erweiterten Herstellerverantwortung unterliegen, verabschiedet. Nach langen Diskussionen haben die französischen Verpackungsrücknahmesysteme der Regierung einen Vorschlag für notwendige, zusätzliche Sortierinformationen in Bild und Text unterbreitet, die in Kombination mit dem mindestens 6 mm hohen Triman-Symbol angebracht werden sollen: Dies wurde am 9. September 2021 vom Staat genehmigt. Für die Implementierung durch die betroffenen Akteure ist eine Übergangsfrist von einem Jahr festgelegt worden.

Weitere Updates aus EU-Staaten:

Nachdem Italien und Frankreich eine avantgardistische Haltung zu den europäischen Verpackungsvorgaben eingenommen haben, ist auch in anderen EU-Staaten Bewegung zu beobachten. Exemplarisch wurde am 28. September 2021 ein Draft zur Erneuerung des Verpackungsgesetzes in Spanien zum öffentlichen Kommentar freigegeben. Unter anderem könnte damit der etablierte Grüne Punkt redundant werden.
Auch in UK sind Regularien zur erweiterten Herstellerverantwortung in Bearbeitung, welche die aktuellen Packaging (Essential Requirements) Regulations 2015 (inkl. Amendments) um neue Verpflichtungen ergänzen könnten.

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