Automotive CCC-Zertifizierung in China – Erweiterung des Zertifizierungsumfangs auf Bremsbeläge.

Automotive CCC-Zertifizierung in China – Erweiterung des Zertifizierungsumfangs auf Bremsbeläge.

Durch die offizielle WTO-Notifizierung G/TBT/N/CHN/1414 vom 18. März 2020 wurde ein Draft veröffentlicht, welcher die CCC-Zertifizierung für Automotive Bremsbeläge vorsieht. Nachdem schon seit längerer Zeit Gerüchte über eine Erweiterung des Produktumfangs im Umlauf waren, wurden diese nun mit der offiziellen Notifizierung bestätigt. Der neue CNCA-Standard wird unter der Nummer CNCA-C11-20:2020 veröffentlicht.

Erweiterung des Produktumfangs für die verpflichtende CCC-Zertifizierung

Nachdem im Jahr 2019 viele Reduzierungen der zu zertifizierenden Produktgruppen umgesetzt wurden (vgl. Insight CNCA Announcement 11, 29 und 44), startet das neue Jahr mit der Ankündigung einer Erweiterung des Produktspektrums, welche unter die CCC-Zertifizierungspflicht fallen.
Am Ende des ersten Quartals 2020 wurde über die WTO ein Draft notifiziert, in dem die Änderung offiziell gemacht wurde. Dieser legt unter anderem den generellen Zertifizierungsprozess sowie die allgemeinen Anforderungen an die Zertifizierung und die Verwendung des obligatorischen Produktzertifizierungszeichens (CCC) von Bremsbelägen für Kraftfahrzeuge fest.
Die technische Referenz wird der nationale Standard GB 5763-2018 sein.

Ab 01.06.2020 werden Bremsbeläge in den Produktumfang für die Automotive CCC-Zertifizierung aufgenommen und sind ab dem 01.06.2021 verpflichtend umzusetzen.

Ablauf und Fristen im Gesetzgebungsprozess

Nachdem der nationale GB Standard 5763-2008 überarbeitet wurde und im November 2018 als GB Standard 5763-2018 „Brake Linings for Automobiles“ mit einer Übergangsfrist bis zum September 2019 veröffentlicht wurde, kam im Oktober 2019 noch eine Bekanntmachung des „State Council“, in dem weitreichende Änderungen im Product Scope angekündigt wurden.
Bereits im Dezember 2019 hat die Zertifizierungsbehörde CQC den Standard CQC16-491278-2019 veröffentlicht, welcher als freiwillige Zertifizierung von Bremsbelägen angesehen werden kann.
Ab diesem Zeitpunkt war klar, dass die CNCA bereits an einer Erweiterung arbeitete, welche am 1. Juni 2020 angenommen werden wird und nach Ablauf der Übergangsfrist am 1. Juni 2021 in Kraft treten wird.

Ausblick und Pflichten für Hersteller und Zulieferer

Mit Veröffentlichung der CNCA-Bekanntmachungen 11, 29 sowie 44 im Jahr 2019 wurden viele Kategorien aus der CCC-Zertifizierungspflicht ausgeschlossen. Zudem ist für die restlichen Kategorien ab dem 01.11.2020 eine Selbstauskunft erforderlich. Interessant ist, dass für den neuen Standard für Bremsbeläge CNCA-C11-20:2020 der alte Zertifizierungsprozess vorgesehen ist. Dadurch müssen sich Hersteller von Bremsbelägen darauf einstellen, dass ihre Werke von den chinesischen Zertifizierungsbehörden auditiert werden müssen, um den notwendigen Zertifizierungsprozess erfolgreich zu gestalten.

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