Persistente organische Schadstoffe (POPs) sind kohlenstoffbasierte chemische Verbindungen, die lange in der Umwelt verbleiben, ohne abgebaut zu werden. Sie können chronisch gesundheitsschädlich, krebserregend oder toxisch sein. Da sie sich im Fettgewebe von Lebewesen und damit in der Nahrungskette anreichern, führt ihre Freisetzung in die Umwelt zu einem erheblichen Risiko für alle Lebewesen. POPs können über weite Strecken transportiert werden und fernab ihres Ursprungsortes Schäden verursachen.
WeiterlesenDie EU hat erneut den Anhang XVII der REACH-Verordnung überarbeitet und damit wichtige Neuerungen für Unternehmen eingeführt. Mit den Änderungsverordnungen (EU) 2024/1328 vom 16. Mai 2024 und (EU) 2024/2462 vom 19. September 2024 werden zusätzliche Beschränkungen und Verbote für die Verwendung und das Inverkehrbringen von bestimmten chemischen Stoffen festgelegt.
WeiterlesenDie EU hat erneut den Anhang XVII der REACH-Verordnung überarbeitet und damit wichtige Neuerungen für Unternehmen eingeführt. Mit den Änderungsverordnungen (EU) 2024/1328 vom 16. Mai 2024 und (EU) 2024/2462 vom 19. September 2024 werden zusätzliche Beschränkungen und Verbote für die Verwendung und das Inverkehrbringen von bestimmten chemischen Stoffen festgelegt.
WeiterlesenPer- und Polyfluoralkylsubstanzen (PFAS) ist ein Überbegriff für eine Gruppe von mehr als 10.000 fluorhaltigen Verbindungen, die sich durch ihre extrem hohe chemische Stabilität und Beständigkeit auszeichnen. Sie wirken wasser-, fett- und schmutzabweisend und werden deshalb in einer Vielzahl von Alltagsprodukten verwendet, darunter Kochgeschirr, Textilien, Verpackungen. In der Forschung, Medizin und Industrie werden sie aufgrund ihrer einzigartigen Eigenschaften äußerst häufig eingesetzt.
WeiterlesenWas bedeuten Kandidatenliste, das Verzeichnis der zulassungspflichtigen Stoffe (Anhang XIV) sowie die Beschränkungen der Herstellung, des Inverkehrbringens und der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe, Gemische und Erzeugnisse (Anhang XVII)? Lesen Sie unter anderem über den Aufbau und das Schadstoffmanagement der REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006. Dabei besonders im Fokus: Die Zulassung und Beschränkung besorgniserregender Stoffe.
WeiterlesenDie europäische REACH-Verordnung (Registration, Evaluation, Authorisation of Chemicals) regelt die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung im Umgang mit Chemikalien. Die REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 gilt für alle Mitgliedsstaaten der EU. Im weltweiten Vergleich gilt die Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 als eine der strengsten Regularien für Chemikalien im weltweiten Vergleich.
WeiterlesenBereits 2018 hat die EU-Kommission die Bewertung des Biozids 2-Methyl-2H-isothiazol-3-on, kurz MIT, abgeschlossen und festgestellt, dass es als äußerst allergen einzustufen ist.
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