Die PPWR gilt. Viele Unternehmen wissen aber noch nicht, welche Rolle sie einnehmen und welche Daten sie bis August 2026 vorliegen haben müssen. Im Webinar mit dem Packaging Strategy Lab beleuchten wir typische Unternehmenssituationen aus regulatorischer Sicht und aus der Perspektive der Verpackungspraxis.
WeiterlesenMit der EU-Verpackungsverordnung und den PPWR-Anforderungen stehen Unternehmen vor großen Herausforderungen – und Chancen. Unser Insight zeigt praxisnah, wie Sie Ihre Verpackungsstrategie zukunftssicher gestalten, gesetzliche Vorgaben einhalten und dabei nachhaltig punkten. Entdecken Sie, welche Schritte und Lösungen den Unterschied machen und Ihr Unternehmen fit für die Zukunft bringen.
WeiterlesenKlimaanlagen, Kühlanlagen und Wärmepumpen sind heutzutage essenziell – ob für die Produktion, Serverräume oder schlicht zur Schaffung eines angenehmen Arbeitsumfeldes. Doch genau diese Systeme bergen oft eine unsichtbare Umweltgefahr: Sie enthalten F-Gase, die als Treibhausgase erheblich zur globalen Erwärmung beitragen. Zur Stärkung des Klimaschutzes ist seit 2024 eine neue EU-Verordnung zur Regulierung dieser Gase in Kraft und fordert verstärkte Aufmerksamkeit von Unternehmen.
WeiterlesenDie neue EU-Verpackungsverordnung, die voraussichtlich Ende dieses Jahres bis Anfang 2025 final verabschiedet wird, zielt darauf ab, die Menge an Verpackungsabfall zu reduzieren und das Recycling in der gesamten EU zu verbessern. Die PPWR bringt strengere Anforderungen an die Gestaltung, Kennzeichnung, Verwendung und Rücknahme von Verpackungen mit sich und ist Teil des umfassenden Europäischen Green Deals zur Reduktion von Treibhausgasemissionen, Förderung erneuerbarer Energien und Verbesserung der Energieeffizienz. Ziel ist eine Vereinheitlichung der Binnenmarktvorschriften sowie die Förderung eines nachhaltigen Wirtschaftswachstums mit gleichzeitiger Verringerung des ökologischen Fußabdrucks.
WeiterlesenMit dem Inkrafttreten der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) am 25. Juli 2024 wird ein neues Kapitel in der europäischen Unternehmensregulierung aufgeschlagen. Diese Richtlinie zielt darauf ab, Menschenrechts- und Umweltverletzungen, wie Kinderarbeit und Umweltverschmutzung, in Unternehmen sowie deren Tochtergesellschaften und Lieferketten zu identifizieren und zu verhindern.
WeiterlesenDie EU-Entwaldungsverordnung 2023/1115 setzt neue Standards im Kampf gegen die globale Entwaldung und bringt weitreichende Änderungen und Anforderungen für alle Unternehmen mit sich, die Produkte in Verkehr bringen, die mit Entwaldung in Verbindung stehen könnten. Die neue EU-Verordnung betrifft die Agrarrohstoffe Palmöl, Soja, Holz, Rinder, Kakao, Kaffee und Naturkautschuk, sowie einige ihrer Folgeprodukte. Sie soll sicherstellen, dass diese nur in den Unionsmarkt ein- oder ausgeführt oder darauf bereitgestellt werden, wenn sie nach dem 31. Dezember 2020 nicht zu Entwaldung oder Waldschädigung geführt haben und unter Einhaltung internationaler Menschenrechte sowie relevanter Gesetze der Produktionsländer produziert wurden.
WeiterlesenTriman ist ein seit dem 1. Januar 2015 gesetzlich vorgeschriebenes Recycling-Symbol im Rahmen des französischen Umweltrechts. Ursprünglich von der französischen Agentur für Umwelt- und Energiemanagement (ADEME) entwickelt, werden Produkte und/oder Verpackungen gekennzeichnet, die recycelbar sind und einer getrennten Sammlung zugeführt werden sollten. Beispielsweise betroffene Produkte: Kleidung, Schuhe, Möbel, Reifen, Papierprodukte.
WeiterlesenMit dem Inkrafttreten der Verpackungsrichtlinie (EU) 2018/852 und der Abfallrahmenrichtlinie (EU) 2018/851 wurde ein europarechtlich übergreifendes Framework für verpackungsrechtliche Pflichten geschaffen. Aufgrund des Rechtscharakters erfolgt die Umsetzung auf nationaler Ebene.
WeiterlesenDas neue Lieferkettengesetz zur Einhaltung der Menschenrechte entlang der gesamten Lieferkette soll bis Ende 2021 verabschiedet werden. Mit dem neuen Gesetz werden kleine bis große Unternehmen mit neuen Anforderungen konfrontiert. Nun sollen sie umfangreiche Compliance-Maßnahmen (wie zum Beispiel die Einrichtung eines Risikomanagementsystems, die Durchführung regelmäßiger Risikoanalysen, die Verabschiedung einer Grundsatzerklärung usw.) treffen, um den Schutz der Menschenrechte im Zusammenhang mit damit verbundenen Lieferketten zu gewährleisten.
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Tobias Eibl
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