Insights.
Entdecken Sie aktuelle Einblicke in den Fachbereich Product Compliance.

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Die neue EU Batterie-Verordnung.

Seit 2006 wird das Inverkehrbringen und die dazugehörigen Anforderungen für Batterien und Akkumulatoren sowie Altbatterien und Altakkumulatoren durch die Richtlinie 2006/66/EG geregelt. Die Richtlinie wurde mehrmals novelliert, zuletzt im Jahr 2013. Am 10. Dezember 2020 wurde durch die Europäische Kommission ein Vorschlag für die neue Batterieverordnung veröffentlicht, mit deren neuer Regulierung die bestehende Batterierichtlinie 2006/66/EG aufgehoben wird. Dieser Vorschlagsentwurf soll am 1. Januar 2022 in Kraft treten.

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REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006.
Teil 2: Zulassung und Beschränkung besonders besorgnis­erregender Stoffe.

Was bedeuten Kandidatenliste, das Verzeichnis der zulassungspflichtigen Stoffe (Anhang XIV) sowie die Beschränkungen der Herstellung, des Inverkehrbringens und der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe, Gemische und Erzeugnisse (Anhang XVII)? Lesen Sie unter anderem über den Aufbau und das Schadstoffmanagement der REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006. Dabei besonders im Fokus: Die Zulassung und Beschränkung besorgniserregender Stoffe.

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Produkt­sicherheit auf Online-Marktplätzen:
Das neue Marktüberwa­chungsgesetz.

Am 16. Juli 2021 tritt die neue Marktüberwachunsgverordnung (MÜ VO) in Kraft. Schon seit Beginn des Jahres gelten einige Teil-Bestimmungen, wie beispielsweise das Unionsnetzwerk für die Produktkonformität in der EU (EU single window). Ziel der neuen Verordnung ist es, Konformitätskontrollen für Produkte, die durch E-Commerce (online) oder den stationären Handel (offline) auf den EU-Markt gebracht werden, zu stärken. Neben der Kontrolle stationärer Geschäfte (offline) werden auch Online-Plattformen wie z.B. Amazon überwacht.

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